Geklagt hatte eine schwangere spanische Arbeitnehmerin, der im Jahr 2013 im Rahmen von Massenentlassungen gekündigt worden war.
Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund einer Massenentlassung gekündigt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Damit wies das Gericht gegen die Klage einer Spanierin ab, der als werdende Mutter gekündigt worden war und deswegen meinte, von der Entlassungswelle in ihrem Unternehmen ausgeschlossen zu sein.
Jessica Porras hatte das Verfahren gegen ihren Arbeitnehmer, das Finanzinstitut Bankia eingeleitet. Dieses musste nach der staatlichen Rettungsaktion seinen Personalbestand reduzieren.
Normalerweise ist es Firmen verboten, schwangere Frauen bis zum Ende ihres Mutterschaftsurlaubs zu entlassen. Das Urteil stellt eine Ausnahme dar. In ihrem Urteil entschieden die Richter, dass der Kündigungsgrund nicht die Schwangerschaft sein darf.
Solange der Arbeitgeber im Rahmen von Massenentlassungen der Arbeitnehmerin die rechtfertigenden Gründe und die sachlichen Kritierien mitteilt, bilden Schwangere laut dem Urteilsspruch also keine Ausnahme. Das geht aus der EuGH-Pressemitteilung hervor.