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Böhmermann gegen Erdogan: Streit ums Schmähgedicht geht wohl in neue Runde

Böhmermann gegen Erdogan: Streit ums Schmähgedicht geht wohl in neue Runde
Copyright Cem Oksuz/Turkish Presidential Palace/Handout via REUTERS
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Von Kirsten Ripper mit dpa
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Der Satiriker und Entertainer Jan Böhmermann will im Streit um das Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Berufung einlegen.

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Der Entertainer Jan Böhmermann legt Einspruch ein gegen das Urteil des Gerichts in Hamburg, das am Dienstag entschieden hatte, dass das sogenannte "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten aus dem Jahr 2016 in großen Teilen verboten bleibt.

Damit geht der Streit wohl in eine neue Runde. Zuvor hatte das Gericht Böhmermanns Berufung, aber auch die von Erdogan, der die Schmähkritik komplett hatte verbieten lassen wollen, abgelehnt.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske bemerkte nach dem Urteil auch, dem Gedicht aus dem Neo Magazin Royale fehle es an der nötigen "Schöpfungshöhe".

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG)hatte in einer Pressemitteilung erklärt: "Zwar erkenne der Zuschauer, dass beispielsweise die in das Absurde gewendeten Beschreibungen des Sexuallebens des Klägers keinen realen Bezug hätten, aber Beleidigungen oder Beschimpfungen müsse der Betroffene nicht bereits deswegen hinnehmen, weil sie ersichtlich nicht ernst gemeint seien. Im Vordergrund stehe nicht nur die sexuelle Komponente, der Kläger werde als sexbesessene Person dargestellt, sondern es würden zudem als inakzeptabel geltende sexuelle Verhaltensweisen auf den Kläger bezogen, wie „Kinderpornos schauen“. Der Kläger werde auf eine Stufe mit den beiden im Gedicht genannten österreichischen Sexualstraftätern gestellt. Es würden darüber hinaus nicht nur gegenüber Türken bestehende Vorurteile aufgegriffen, sondern der Kläger werde noch unterhalb eines Schweins bzw. „Schweinefurzes“ stehend beschrieben. Es sei allgemein bekannt, dass für einen Moslem die Verbindung zu einem Schwein besonders verletzend sei. Es werde auch davon ausgegangen, der Beklagte habe gewusst, dass seine Antwort „Dies mache doch keiner“ auf den Einwurf seines Sidekicks, das Gedicht werde doch nicht im Internet verbreitet werden, gerade nicht zutreffe. Das in Rede stehende Setting sei daher mit einer ansonsten üblichen juristischen Diskussion über die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit nicht vergleichbar"

Ob das Schmähgedicht rassistisch sei, war schon 2016 kontrovers diskutiert worden.

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