Abaya- und Qamis-Verbot an französischen Schulen: 67 Personen widersetzen sich der Bestimmung

Schülerinnen in Frankreich
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Von euronews
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Das Tragen der traditionellen muslimischen Gewänder Abaya und Qamis ist in französischen Schulen ab sofort verboten. Die Regierung bezieht sich dabei auf die Trennung von Kirche und Staat. Wurde das Verbot am ersten Schultag eingehalten?

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Das Tragen der traditionellen muslimischen Gewänder Abaya (von Frauen getragen) und Qamis (von Männern getragen) ist in französischen Schulen ab sofort verboten. Die Regierung bezieht sich dabei auf die Trennung von Kirche und Staat.

Laut Bildungsministerium weigerten sich am ersten Schultag 67 Personen, das Gewand abzulegen und wurden nach Hause geschickt.

„Es ist ein traditionelles Kleid, ein Kleid, das alle Mädchen tragen, sowohl verschleiert als auch unverschleiert, und deshalb ist es ein Problem, aber wir sind gezwungen, uns anzupassen. Es ist zu einer nahöstlichen Mode geworden, das ist alles", sagt eine Schülerin.

„Eine Abaya ist ein Kleidungsstück, und wenn man sie trägt, hält man sich für eine Prinzessin, wie die Frauen im Nahen Osten. Ehrlich gesagt, ist es nicht einmal ein religiöses Kleidungsstück", so eine andere.

„Ich denke, es ist Kleidung wie jede andere. Man kann ein langes Kleid tragen. Es macht mir nichts aus. Ich denke, es gibt viele Leute, die es nicht stört", sagt eine weitere Schülerin.

Familien wurden seit Juni in Kenntnis gesetzt

Bildungsminister Gabriel Attal betonte, man verfolge bei der Umsetzung der Bestimmung einen Ansatz, der Erklärungen und das Gespräch in den Vordergrund stelle.

Jérôme Bourne Branchu, Leiter der Schulbehörde in Lyon und Umgebung, berichtet: „Was die Schulbehörde in Lyon betrifft, wurde im Juni damit begonnen, die Familien der Schule und die damit verbundenen Auswirkungen in Kenntnis zu setzen, insbesondere im Hinblick auf auffällige Symbole."

In Frankreich leben rund vier Millionen Muslime. Die Vereinigung Action Droits des Musulmans (ADM), die sich für die Rechte von Muslimen in Frankreich einsetzt, hat gegen das Verbot Beschwerde beim Rat des Staates eingelegt.

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