Alsu Kurmaschewa hatte sich nicht als sogenannte ausländische Agentin registrieren lassen wollen. Dies hat nun zu ihrer Inhaftierung geführt.
Alsu Kurmaschewa muss noch mindestens bis zum 5. Dezember in Haft bleiben. Das hat ein Gericht in Kasan in der Republik Tatarstan in Russland entschieden.
Die russisch-amerikanische Journalistin von Radio Free Europe war in der vergangenen Woche wegen Verstoßes gegen das Gesetz über ausländische Agenten festgenommen worden. Zuvor hatte sie sich geweigert, sich als solche registrieren zu lassen.
Sie muss nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen, mit einer Geldstrafe oder der Ableistung gemeinnütziger Arbeit.
Ihr Verteidiger hatte erreichen wollen, dass Kurmaschewa die Zeit bis zum Prozessbeginn in Freiheit verbringen kann. Nun hat er angekündigt, in Berufung zu gehen.