In Deutschland ist der Verein „Die Artgemeinschaft" verboten worden, der vom Bundesinnenministerium als „sektenartige rechtsextreme Gruppierung" eingestuft wird. Es kam zu Durchsuchungen in zwölf Bundesländern.
In Deutschland ist der Verein „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." verboten worden, der vom Bundesinnenministerium als „sektenartige rechtsextreme Gruppierung" eingestuft wird. Gleichzeitig wurden in zwölf Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) Wohnungen von Mitgliedern und Vereinsräumlichkeiten durchsucht.
„Die Artgemeinschaft", die 1951 gegründet wurde, habe laut Bundesinnenministerium ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild verbreitet und ihre Ideologie unter anderem durch Bücher auch Minderjährigen nahegebracht. Die Tätigkeiten der Gruppierung seien „unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens" geschehen.
Der Verein wies sowohl mit seiner Rassenlehre als auch mit Symbolen und Handlungsweisen Parallelen zum Nationalsozialismus auf. Die Vereinigung, die sich dem Bundesinnenministerium zufolge „gegen die verfassungsmäßige Ordnung und insbesondere aufgrund antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung" richtete, zählte rund 150 Mitglieder. Auch mehrere Teilgruppierungen, darunter „Gefährtschaften", „Gilden", „Freundeskreise" und das „Familienwerk e.V., wurden verboten.
„Das ist ein weiterer harter Schlag gegen den Rechtsextremismus und gegen die geistigen Brandstifter, die bis heute NS-Ideologien verbreiten. Diese rechtsextremistische Gruppierung hat versucht, durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen", so Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
Von 1989 bis zu seinem Ableben im Jahr 2009 wurde der Verein vom als Neonazi bekannten Hamburger Anwalt Jürgen Rieger geführt.