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NSU: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Zschäpe und zwei Helfer

Beate Zschäpe vor Gericht 2017
Beate Zschäpe vor Gericht 2017 Copyright Peter Kneffel/AP
Copyright Peter Kneffel/AP
Von Carolin Kuter
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Zschäpe, Ralf Wohlleben und Holger Gerlach hatten Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof erklärte fast alle früheren Urteile für rechtskräftig.

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In Deutschland hat der Bundesgerichtshof die Urteile gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe und zwei Mitangeklagte bestätigt. Sowohl Zschäpe als auch die NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Holger Gerlach hatten Revision beantragt. 

Die Richter:innen strichen lediglich eine Einzelstrafe für Zschäpe. Ihre lebenslange Haftstrafe und die besondere Schwere der Schuld wurden bestätigt. Zschäpe sei sich mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos darüber einig gewesen, "eine Vielzahl willkürlich ausgewählter Menschen wegen deren südländischer Herkunft zu töten", so das Gericht. Sie sei an der Planung jedes einzelnen Mordes und Raubüberfalls beteiligt gewesen. 

Böhnhardt und Mundlos erschossen zwischen 2000 und 2006 die türkischen- beziehungsweise griechischstämmige Kleinunternehmer Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogur, Süleyman Tasköprü, Habil Kilic, Mehmet Turgut, Ismail Yasar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubasik und Halit Yozgat. 2007 töteten sie die Polizistin Michèle Kiesewetter. Böhnhardt und Mundlos begingen 2011 Selbstmord. Zschäpe stellte sich. 

Im Zuge der Aufklärung waren zahlreiche Ermittlungsfehler bekannt geworden, die Fragen über strukturellen Rassismus in den deutschen Sicherheitsbehörden aufwarfen, unter anderem weil die Polizei zunächst die Angehörigen verdächtigte. Betroffene und BeobachterInnen kritisieren bis heute, dass die Ermittlungen nicht weit genug gingen und das gesamte Unterstützernetzwerk des NSU nicht bekannt ist.  

Weitere Revision wird noch verhandelt

Eine weitere Revision gegen den NSU-Helfer Andre E. wird im Dezember verhandelt. Der Fall Zschäpe aber ist mit dem aktuellen Urteil geschlossen. Dazu euronews Berlin-Korrespondentin Kate Brady: "Die Frage war vor allem, ob Zschäpe als Mittäterin verurteilt werden könnte, obwohl nicht nachgewiesen ist, dass sie an einem Tatort war. Diese Frage hat der BGH mit Ja beantwortet. Über die genaue Dauer ihrer Haftstrafe wird noch entschieden. Die Verurteilung Zschäpes zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld heißt aber, dass eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. "

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