Die EU-Kommission hat ihren "Kids Act" vorgestellt: Kinder unter 13 sollen künftig keine eigenen Social-Media-Konten mehr haben dürfen, für 13- bis 14-Jährige gilt ein strenges Eltern-Kontrollmodell.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte den "EU Kids Act" erstmals in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt.
Am 17. September stellte die Kommission den Vorschlag offiziell vor – als Antwort auf ein Flickwerk an Schutzregeln in der EU. Bislang fehlt etwa ein gemeinsames Mindestalter für soziale Netzwerke, problematische Funktionen wie Endlos-Scrollen und Autoplay bleiben oft unangetastet, und Alterskontrollen sind uneinheitlich oder fehlen ganz.
Im Mittelpunkt des Vorschlags steht das Prinzip "Safety by Design": Plattformen sollen künftig nachweisen müssen, dass ihre Angebote sicher sind, bevor Kinder sie nutzen dürfen. Damit kehrt die Kommission die bisherige Beweislast um.
Der Entwurf staffelt die Kindheit in drei Altersstufen. Unter 13 Jahren sollen Kinder grundsätzlich keinen eigenen Account auf sozialen Netzwerken anlegen dürfen. Erlaubt bleiben lediglich kindgerechte Videoplattformen über ein von den Eltern verwaltetes Konto.
Für 13- bis 14-Jährige ist ein sogenanntes Mini-Konto vorgesehen, das Eltern einrichten und kontrollieren – mit eingeschränkten Funktionen, geprüften Kontakten und einer täglichen Nutzungsdauer von maximal einer Stunde.
Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche ein eigenes Konto erstellen, müssen sich dabei aber weiterhin auf verbindliche Sicherheitsvorgaben der Plattformen verlassen können – etwa den Verzicht auf besonders süchtig machende Mechanismen wie personalisierte Empfehlungs-Feeds.
Nationale Alleingänge wie die französische Initiative, den Zugang für unter 15-Jährige zu begrenzen, bleiben von dem EU-Vorschlag zunächst unberührt. Paris drängt allerdings darauf, dass Brüssel diese Vorgaben europaweit angleicht. Die Durchsetzung soll sich weitgehend am Digital Services Act orientieren: Die EU-Kommission kontrolliert große Plattformen direkt und finanziert diese Aufsicht über Gebühren, die sie den Anbietern selbst auferlegt.