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Großbritannien streicht Gebühren für Familiensitze und Namenskorrekturen

Großbritannien ändert Regeln für Zusatzgebühren, die Airlines von Passagieren verlangen dürfen.
UK ändert Regeln, was Fluggesellschaften Passagieren in Rechnung stellen dürfen. -  Copyright  Oxana Melis/Unsplash
Copyright Oxana Melis/Unsplash
Von Dianne Apen-Sadler
Zuerst veröffentlicht am
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Die neuen Regeln, die der britische Premierminister Andy Burnham angekündigt hat, gelten jetzt.

Großbritannien hat soeben beschlossen, dass Fluggesellschaften Eltern keine Gebühren mehr berechnen dürfen, wenn sie Plätze neben ihren Kindern sichern wollen.

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Die neuen Regeln treten heute, am 2. Oktober, in Kraft. Sie gelten für Kinder unter 14 Jahren, die mit einem Elternteil oder einer Begleitperson reisen.

Vor der Reform mussten ein Elternteil und sein Kind auf einem Hin- und Rückflug für nebeneinanderliegende Plätze bis zu 104 Pfund (122 Euro) extra zahlen.

Fluggäste können künftig einfache Namensfehler in der Buchung kostenlos korrigieren. Zuvor verlangten manche Airlines dafür bis zu 40 Pfund (47 Euro).

„Eltern sollten nicht den Gürtel enger schnallen müssen, nur um im Flugzeug neben ihrem Kind sitzen zu können oder einen einfachen Buchungsfehler zu korrigieren“, sagte die britische Verkehrsministerin Heidi Alexander.

„Darum schaffen wir diese unnötigen Gebühren für alle Airlines ab. Das ist ein weiterer Alltagsschritt, um den Menschen mehr Geld in der Tasche zu lassen und den Haushalten Luft zu verschaffen.

„Diese praxisnahen Reformen machen das Fliegen für Personal und Passagiere sicherer und schützen Menschen vor überflüssigen Gebühren, egal mit welcher Airline sie unterwegs sind.“

Nach den neuen EU-Regeln für Fluggäste, die noch nicht gelten, müssen Eltern kostenfrei einen Sitzplatz neben ihrem Kind erhalten, solange dieses jünger als 14 Jahre ist. Gleiches gilt für Begleitpersonen von Schwangeren sowie von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität.

Die geplanten Vorschriften, die schon im kommenden Jahr in Kraft treten könnten, sehen außerdem kostenlose Korrekturen von Schreibfehlern oder administrativen Namensänderungen vor.

Zudem dürften Airlines laut Entwurf keine Gebühren mehr für gedruckte Bordkarten verlangen, wenn die Passagiere bereits eingecheckt sind.

Ryanair-Chef kontert

Ryanairs wortgewaltiger Chef Michael O’Leary hat die Entscheidung Großbritanniens scharf kritisiert und behauptet, solche Gebühren gebe es gar nicht. Nach Angaben der Airline haben Passagiere eine Frist von 24 Stunden, um kleine Schreibfehler zu korrigieren.

„Es gibt keine Gebühren dafür, dass Kinder bei britischen Airlines neben ihren Eltern sitzen, und auch keine Gebühren für kleinere Korrekturen bei der Namensschreibweise“, sagte er.

„Die Pressemitteilung von Frau Alexander soll den Schaden kaschieren, den diese Labour-Regierung dem Luftverkehr in Großbritannien zugefügt hat“, so O’Leary weiter. „Sie erhöht die britische Luftverkehrsabgabe APD im Jahr 2026 auf 15 Pfund (17,63 Euro) pro Ticket beziehungsweise 60 Pfund (70,53 Euro) für eine Familie mit vier Personen. Gleichzeitig schafft sie es nicht, den schlecht arbeitenden, überbezahlten NATS-Chef Martin Rolfe aus seinem Posten mit 1,4 Millionen Pfund (1,65 Millionen Euro) Jahresgehalt zu entlassen, obwohl er ‚Verantwortung übernommen‘ hat für vier Zusammenbrüche des britischen Flugsicherungssystems in den vergangenen vier Jahren. Kein anderes europäisches System zur Flugverkehrskontrolle hatte in diesem Zeitraum einen solchen Ausfall.“

Störenfriede an Bord: Neue Liste geplant

Parallel dazu hat die britische Regierung angekündigt, gemeinsam mit Airlines und Gewerkschaften ein neues System zum Austausch von Informationen über dauerhaft störende Passagiere aufzubauen.

Im vergangenen Jahr erfassten die Fluggesellschaften mehr als 1.000 schwerwiegende Zwischenfälle mit randalierenden Fluggästen.

Durch die Neuerung sollen Airlines sehen können, ob andere Anbieter bestimmte Personen bereits von Flügen ausgeschlossen haben. Falls nötig können sie diese Sperren dann auf ihre eigenen Verbindungen ausweiten.

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