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Spanien führt ab Dezember eine Krankschreibung für Wechseljahre ein

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Von Christina Thykjaer
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Ab dem ersten Dezember können Arbeitnehmerinnen mit schweren Menopausen-Beschwerden eine spezielle Krankschreibung erhalten. Spanien stärkt damit den Arbeitsschutz für Frauen, andere europäische Länder kennen eine solche Regelung noch nicht.

Ab dem kommenden ersten Dezember haben Frauen, die in Spanien leben und arbeiten, ein neues Recht im Arbeitsleben. Frauen, die unter arbeitsunfähig machenden Gesundheitsproblemen im Zusammenhang mit den Wechseljahren, bzw. der Menopause leiden, können eine spezielle Krankschreibung beantragen und ab dem zweiten Krankheitstag eine finanzielle Leistung erhalten, ohne zuvor eine Mindestzahl an Beiträgen gezahlt haben zu müssen.

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Die Reform hat die Regierung am 20. Oktober beschlossen. Sie gilt als weiterer Schritt, um die Gesundheit von Frauen am Arbeitsplatz besser zu schützen. Allein die Tatsache, in den Wechseljahren zu sein, reicht jedoch nicht für diese Krankschreibung aus. Ein Arzt muss eine Erkrankung feststellen, die mit einem sekundären Menopause-Leiden verbunden ist und die vorübergehend die Ausübung der beruflichen Tätigkeit unmöglich macht.

Die Regierung geht davon aus, dass die Maßnahme gesundheitliche Probleme erfasst, die im Arbeitsleben jahrelang kaum Beachtung fanden. Die Ministerin für Eingliederung, Sozialversicherung und Migration, Elma Saiz, stellte die Reform in der Pressekonferenz nach der Sitzung des Ministerrats vor.

„Mehr als zehn Millionen fünfhunderttausend Frauen sind bei der Sozialversicherung gemeldet, und wir reagieren auf Situationen, die unsichtbar geblieben sind“, sagte sie. Spanien hatte bereits 2023 einen Schritt in diese Richtung gemacht, als es die Krankschreibung bei arbeitsunfähig machende Menstruation einführte, die in Europa als Vorreitermaßnahme gilt. Nun erweitert die neue Regelung diesen Schutz auf bestimmte Erkrankungen im Zusammenhang mit der Menopause.

Wer kann die neue Menopause-Krankschreibung beantragen?

Starke Hitzewallungen, Schlafstörungen, Müdigkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten können den Alltag mancher Frauen in der Menopause deutlich beeinträchtigen. In bestimmten Fällen können diese Probleme auch dazu führen, dass sie ihre Arbeit nicht mehr normal ausüben können.

Doch nicht alle Symptome berechtigen zu einer Krankschreibung. Damit eine Frau sie erhält, braucht sie eine ärztliche Beurteilung. Diese muss feststellen, ob eine arbeitsunfähig machenden Erkrankung im Zusammenhang mit einem sekundären Menopause-Leiden vorliegt. Die Diagnose wird mit dem entsprechenden medizinischen Code dokumentiert, und die Frau muss eine Behandlung im öffentlichen Gesundheitssystem erhalten.

Wie hoch ist die Leistung während der Krankschreibung?

Der Hauptunterschied zu einer normalen Krankschreibung wegen einer allgemeinen Krankheit liegt im Beginn der Zahlung. Bei einer üblichen Krankschreibung wird das Krankengeld meist ab dem vierten Tag gezahlt. Frauen, die unter die neue Regelung fallen, erhalten Geld bereits ab dem zweiten Tag.

Am ersten Tag zahlt das Unternehmen den Lohn weiter. Ab dem folgenden Tag erhält die Arbeitnehmerin eine Leistung der Sozialversicherung in Höhe von 60 % der Berechnungsgrundlage in den ersten 20 Tagen und von 75 % ab dem 21. Tag.

Außerdem entfällt eine weitere Voraussetzung, die für Krankschreibungen wegen einer allgemeinen Krankheit üblich ist, nämlich mindestens 180 Beitragstage in den vergangenen fünf Jahren. Frauen, die die medizinischen Voraussetzungen erfüllen, können die Leistung unabhängig von ihrer bisherigen Beitragszeit erhalten.

Wie wird die Menopause-Krankschreibung beantragt?

Das Verfahren beginnt in der Arztpraxis. Die Arbeitnehmerin muss einen Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft im öffentlichen Gesundheitssystem aufsuchen und erklären, welche Beschwerden sie hat und wie diese ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.

Stellt der Arzt fest, dass eine Erkrankung im Zusammenhang mit einem sekundären Menopause-Leiden vorliegt, die die berufliche Tätigkeit unmöglich macht, kann er eine entsprechende Krankschreibung ausstellen.

Wie bei anderen Krankschreibungen muss die Arbeitnehmerin den Schein nicht in Papierform bei ihrem Unternehmen abgeben. Die Informationen gehen elektronisch über die Sozialversicherung an den Arbeitgeber. Die neuen Regeln gelten ab dem ersten Dezember 2026.

Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus?

Deutschland, Italien, Griechenland, Portugal und die Türkei kennen keine spezielle Krankschreibung wegen der Menopause, wie aus Daten von „Euronews“ hervorgeht. In Deutschland und Portugal können Frauen, deren Beschwerden sie an der Arbeit hindern, zum Arzt gehen und eine normale Krankschreibung wegen einer allgemeinen Krankheit bekommen. In beiden Ländern gibt es für die Menopause keine eigene arbeitsrechtliche Regelung.

Auch in Griechenland, Italien und der Türkei gibt es keine entsprechende Maßnahme. Dort wurde keine eigene Leistung für arbeitsunfähige Erkrankungen im Zusammenhang mit dieser Lebensphase eingeführt.

Mit der Reform weitet Spanien den arbeitsrechtlichen Schutz von Frauen über die bereits 2023 eingeführte Krankschreibung bei arbeitsunfähiger Menstruation hinaus. Die Maßnahme rückt zudem eine Frage in den Mittelpunkt, auf die ein Großteil Europas weiter keine spezifische Antwort hat: Wie lassen sich Systeme der sozialen Sicherung an gesundheitliche Probleme anpassen, die in der Menopause auftreten können?

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