Wo sind Grenzgänger krankenversichert?

Wo sind Grenzgänger krankenversichert?
Von Euronews
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Milan aus der Tschechischen Republik möchte wissen:
“Ich bin Tscheche und lebe mit meiner Familie in der Tschechischen Republik. Ich arbeite jedoch in der Slowakei und pendele jeden Tag zur Arbeit. In welchem Land sind meine Familie und ich krankenversichert?”

Jimena Gómez de la Flor vom Informationsdienst Europe Direct erklärt:
“Wenn Sie in einem Land leben und täglich oder mindestens einmal die Woche in einem anderen Land arbeiten, sind Sie nach dem EU-Gesetz Grenzgänger.
Sie zahlen – egal ob angestellt oder selbständig – ihre Sozialversicherungsbeiträge in dem Land, in dem Sie arbeiten, und haben dort folglich Anspruch auf medizinische Versorgung. Sie können aber zusätzlich Anspruch auf medizinische Leistung in dem Land, in dem Sie und Ihre Familie leben, erwerben.
Dafür müssen Sie im Land Ihres Arbeitsplatzes bei der Krankenkasse das Formular S1 anfordern.
Das Land, in dem Sie arbeiten, ist weiterhin zuständig für die Sozialversicherung und wird mit der Kasse des Landes, in dem Sie leben, abrechnen. Wenn Sie in ein weiteres EU-Land reisen möchten, müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte im Land Ihres Arbeitgebers anfordern.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Krankenkassen im Land, in dem Sie arbeiten.”

Mehr Informationen zur EU erhalten Sie unter 00 800 6 7 8 9 10 11 oder im Internet:
http://europa.eu/youreurope/citizens

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