Neue Gesetze für ins Ausland entsandte Arbeiter

Neue Gesetze für ins Ausland entsandte Arbeiter
Copyright 
Von Euronews
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button

“Warum ist die europäische Gesetzgebung in Bezug auf entsandte Arbeiter in mehreren EU-Mitgliedsländern, wie Frankreich, Deutschland und den

WERBUNG

“Warum ist die europäische Gesetzgebung in Bezug auf entsandte Arbeiter in mehreren EU-Mitgliedsländern, wie Frankreich, Deutschland und den Benelux-Länder, so umstritten?” Das möchte Isabelle aus Toulouse wissen.

Michel Miné, Professor für Arbeitsrecht am Conservatoire national des Arts et Métiers in Paris und Dozent an der Europäischen Rechtsakademie in Trier, erklärt:

“Ein entsandter Arbeiter ist ein Angestellter, der von seiner Firma vorübergehend in ein anderes Mitgliedsland geschickt wird. Für den entsandten Arbeiter gilt dann das Arbeitsrecht des Landes in dem er sich gerade befindet. Was jedoch den Sozialschutz und dessen Finanzierung anbelangt, ist er weiterhin von seinem Herkunftsland, wo er normalerweise arbeitet, abhängig.
Für den entsandten Arbeiter gelten gewisse Arbeitsbedingungen. Seine Arbeitsdauer z.B. ist begrenzt. Und er muss den Mindestlohn bekommen, den es in dem Land gibt, in dem er vorübergehend arbeitet. Das ist sehr wichtig. Diese Regelungen sind umstritten, denn viele sehen darin unlauteren Wettbewerb. Es wird gesagt, dass die Firmen, die zum Großteil in Mittel- oder in Osteuropa angesiedelt sind und, die ihre Angestellten nach Westeuropa schicken, sich nicht an die Regeln in Bezug auf den Mindestlohn halten.
Die Möglichkeit einen Arbeiter zu entsenden soll nicht zu einem “Sozialdumping” führen, das heißt, um es ein wenig brutal zu formulieren, es sollte nicht auf Kosten der Arbeitnehmer gehen. Um diese Probleme anzugehen wurde 2014 eine neue EU-Direktive verabschiedet. Diese neue Direktive setzt eine Direktive zur den entsandten Arbeitern aus dem Jahr 1996 um. Die Kontrollen durch die Arbeitsinspektion und die Kooperation zwischen den Ländern werden verstärkt. Diese Direktive von 2014 muss in allen EU-Mitgliedsländern vor dem 18. Juni 2016 umgesetzt werden.”

Wenn auch Sie in Utalk eine Frage stellen möchten, klicken Sie auf den unten stehenden Button.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Ran an die Arbeit: Frankreichs Arbeitsmarkt steht vor Veränderungen

Der Germanwings-Absturz und die Debatte um die Flugsicherheit

Was ist ein MOOC?