Die Rechte von Busreisenden

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Schriftliche Frage von Mark aus London in Großbritannien:

“Ich plane eine Europareise mit dem Bus. Welche Rechte habe ich als Busreisender?

Die Antwort kommt von Jimena Gómez de la Flor vom Informationsservice Europe Direct:

“Laut EU-Recht haben Sie folgende Rechte als Busreisender: Beim Kauf eines Busfahrscheins darf der Preis nicht von Ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Ort bzw. der Stelle des Erwerbs abhängig sein.

Ihre sonstigen Rechte im Busverkehr gelten hauptsächlich für Liniendienste im Fernverkehr – also für Strecken über 250 km – mit Start oder Ziel in einem EU-Land.

Bei Ausfall oder Verspätung des Busses haben Sie während der Wartezeit stets das Recht auf angemessene und rechtzeitige Information über Gründe und Umstände.

Wenn Ihre gebuchte Reise im Fernverkehr sich um mehr als zwei Stunden verspätet, haben Sie die Wahl:
Sie können entweder warten oder sich den Fahrschein erstatten lassen und erhalten – falls erforderlich – eine kostenlose Rückreise zum ursprünglichen Abfahrtsort.

Wird Ihnen diese Wahl nicht gleich angeboten, können Sie sich später beschweren und eine 150-prozentige Erstattung des Fahrpreises als Entschädigung verlangen.

Wenn Ihre Fernreise planmäßig mehr als drei Stunden dauern sollte und sie ausfällt oder die Abfahrt sich um mehr als 90 Minuten verzögert hat, haben sie außerdem Anrecht auf Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit oder Verspätung, sowie auf eine Unterkunft, wenn Sie gezwungen sind, zu übernachten – bis zu zwei Nächten, zu einem Höchstpreis von 80 Euro pro Nacht. Das Verkehrsunternehmen ist allerdings nicht verpflichtet, eine Übernachtung zu bezahlen, wenn die Verspätung durch extreme Witterungsverhältnisse oder Naturkatastrophen verursacht worden ist.

Sind Sie der Ansicht, dass Ihre Rechte missachtet wurden, können Sie sich bis zu drei Monate nach dem Vorfall beim Busunternehmen beschweren. Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats reagieren und Ihnen spätestens drei Monate nach Eingang der Beschwerde einen endgültigen Bescheid geben.

Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich in dem Land, in dem die Reise begonnen hat, an die zuständige nationale Behörde wenden.

Fragen zu Europa? Mehr Informationen finden Sie bei Ihrem lokalen Europe Direct-Kontaktzentrum, telefonisch unter der Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11, oder im Internet: europedirect.europa.eu

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