Das ist bei der Jobsuche im EU-Ausland zu beachten

Das ist bei der Jobsuche im EU-Ausland zu beachten
Von Euronews
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Daniela aus Sofia hat uns geschrieben, sie fragt: “Ich bin Bulgarin und möchte in die Slowakei ziehen, um zu arbeiten. Brauche ich eine Arbeitserlaubnis? Wer kann mir dabei helfen, dort einen Job zu finden?”

Die Antwort kommt von Cristina Brandini vom Infoservice Europe Direct:

“Als Bürgerin der EU können Sie grundsätzlich ungehindert in allen Mitgliedstaaten arbeiten, ob als Angestellte oder selbständig. Allerdings haben einige Länder Übergangsregeln erlassen, die den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt für kroatische Bürger bis zum 30 Juni 2020 beschränkt.

Wenn Sie Arbeitslosengeld in Bulgarien beziehen, dann können Sie trotzdem in einem anderen Land Arbeit suchen. Unter bestimmten Umständen können Sie in einem anderen EU-Land Arbeit suchen und dennoch für maximal sechs Monate weiter Arbeitslosengeld von dem Staat beziehen, in dem Sie arbeitslos wurden.

Kontaktieren Sie die nationalen Arbeitsagenturen, um Einzelheiten zu den Formalitäten zu erfahren, die vor der Abreise in ein neues Land und bei der Ankunft dort nötig sind.

Um sicherzugehen, dass Sie und Ihre Familie während eines befristeten Auslandsaufenthalts weiter gesundheitsversichert sind, vergessen Sie bitte nicht Ihre Europäische Krankenversicherungskarte. Sobald Sie eine neue Stelle haben, gilt die Sozialversicherung Ihres neuen Arbeitslandes. Es gibt keine EU-Gesetze, die es Ihren neuen Wohnland vorschreiben, Ihnen Einkommensunterstützung oder sonstige Sozialleistungen zu gewähren, wenn Sie das erste Mal in diesem Land nach Arbeit suchen.

Gleichzeitig können Sie aber auch nicht gezwungen werden, das Land zu verlassen, wenn Sie nicht genug für sich und Ihre Familie verdienen. Sie müssen dann allerdings nachweisen, dass Sie aktiv auf Jobsuche sind und auch eine realistische Chance haben, eine Stelle zu finden.

EU-Länder können bestimmte Jobs für ihre Staatsangehörigen reservieren, aber nur, wenn diese Stellen Interessen des Staates direkt berühren oder bei einer Behörde liegen. Das sind normalerweise Posten bei der Polizei, der Armee, im diplomatischen Dienst, bei den Justiz- und Steuerbehörden. In anderen Fällen dürfen Arbeitsplätze nicht nur für Staatsangehörige vorbehalten werden. Wenn Sie Hilfe bei der Jobsuche benötigen, können Sie sich an das Stellenportal der EU, EURES wenden, dort finden Sie auch eine Reihe an Arbeitsberatern, die Ihnen helfen können, eine Reihe von Formalitäten im Ausland zu erledigen.”

Extralink

Infos zur Arbeitssuche im EU-Ausland

Haben Sie weitere Fragen?

Rufen Sie an: 00 800 6 7 8 9 10 11 oder im Netz: www.europa.eu/youreurope

Und wenn Sie eine Frage bei UTalk stellen möchten, klicken Sie einfach auf untenstehenden Link.

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