Offizielle Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg der Empfänger von Sozialhilfe im Rentenalter, bilden die Lage jedoch nur teilweise ab. Studien gehen davon aus, dass viele Anspruchsberechtigte die Leistung gar nicht beantragen.
In Deutschland wächst die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung nicht mehr bestreiten können.
Mehr als drei Viertel Millionen Rentner sind derzeit in Deutschland auf Sozialhilfe angewiesen. Das geht aus einer Anfrage des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) beim Statistischen Bundesamt hervor. Demnach beziehen derzeit 771.275 Menschen im Rentenalter Sozialhilfe – Frauen sind dabei deutlich häufiger betroffen als Männer.
Die Zahl der Betroffenen ist zuletzt weiter gestiegen: Gegenüber dem Vorjahr kamen knapp 30.000 Empfänger hinzu, im Vergleich zu vor vier Jahren sind es fast 180.000 mehr, so die Daten des Statistischen Bundesamts.
Höchster Stand seit über zwei Jahrzehnten
Im Detail: Ende 2024 bezogen rund 742.000 Menschen ab der Regelaltersgrenze Grundsicherung im Alter. Das war der höchste Stand seit Einführung der Leistung im Jahr 2003. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Empfänger nun um rund fünf bis sechs Prozent. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre stieg sie weiter und nahm um etwa ein Drittel zu.
Überdurchschnittlich häufig auf Grundsicherung angewiesen sind Frauen, Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, Geringverdiener, Alleinlebende sowie Menschen, die über viele Jahre in Teilzeit gearbeitet haben oder längere Phasen der Arbeitslosigkeit erlebt haben.
Als wichtigste Ursachen für den Anstieg gelten niedrige Löhne während des Erwerbslebens, lückenhafte Rentenbiografien, steigende Wohnkosten sowie die hohe Inflation der vergangenen Jahre. Sie haben dazu beigetragen, dass immer mehr ältere Menschen mit ihrer Rente den notwendigen Lebensunterhalt nicht mehr decken können.
Trotz des Anstiegs beziehen weiterhin nur rund drei bis vier Prozent aller Menschen im Rentenalter Grundsicherung.
Anspruch auf die Grundsicherung besteht erst nach einer individuellen Bedürftigkeitsprüfung. Berücksichtigt werden nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch weitere Einkünfte wie Betriebsrenten, private Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Zudem spielt vorhandenes Vermögen eine Rolle. Lebt der Rentner mit einem Ehe- oder Lebenspartner zusammen, wird auch dessen Einkommen einbezogen. Eine niedrige gesetzliche Rente allein führt daher nicht automatisch zu einem Anspruch auf Grundsicherung.
Warum die Zahlen nur einen Teil der Betroffenen zeigen
Forscher sprechen von einer hohen verdeckten Altersarmut. Nach einer Schätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) beantragen rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten die Leistung gar nicht. Gründe sind unter anderem Scham, mangelnde Informationen über den Anspruch sowie die Komplexität des Antragsverfahrens.
Die Schätzung zur Nichtinanspruchnahme beruht nicht auf amtlichen Zahlen, sondern auf einer Modellrechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Grundlage sind Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), mit denen berechnet wird, wie viele Menschen theoretisch Anspruch auf Grundsicherung hätten. Die Studie gilt als zentrale Referenz zur sogenannten verdeckten Altersarmut.
Die tatsächliche Zahl älterer Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten dürfte daher höher liegen.