Ab morgen gilt an allen 5.400 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Alkoholverbot. Damit will das Unternehmen die Sicherheit für Reisende und Mitarbeiter verbessern. Bei Verstößen droht im schlimmsten Fall ein Hausverbot.
Mit ihrem Alkoholverbot will die Bahn die Sicherheit an Bahnhöfen für Reisende und Mitarbeiter verbessern. "Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt", so Evelyn Palla, Chefin der Deutschen Bahn, im Juli.
Weiterhin erlaubt ist Alkohol allerdings im Bordbistro sowie in gastronomischen Betrieben innerhalb der Bahnhöfe. Alkohol darf von Reisenden nur noch verschlossen im Gepäck mitgeführt werden. Das Verbot gilt nicht in den Zügen selbst, in den Bordrestaurants vieler Fernzüge werden weiterhin alkoholische Getränke verkauft.
Die Deutsche Bahn begründet ihre Entscheidung mit Erfahrungswerten: "An den knapp 40 großen Stationen, wo die Regel bereits besteht, zeigt sich: Das Verbot sorgt für weniger Müll, zurückgehende Konflikte und insgesamt für ein angenehmeres Umfeld für Reisende und DB-Mitarbeitende."
An den Hauptbahnhöfen in München, Hamburg und Heidelberg gilt das Verbot bereits seit Längerem. Zuletzt folgten zum 1. September unter anderem der Berliner Hauptbahnhof sowie der Hauptbahnhof in Kiel.
Zudem würden sich 80 Prozent der Befragten in einer repräsentativen Umfrage für ein Alkoholkonsumverbot aussprechen. "Auch die Mieter:innen in den Bahnhöfen unterstützen die Bemühungen für mehr Sicherheit in den öffentlichen Bereichen der Bahnhöfe", so die Deutsche Bahn.
Immer wieder kommt es an Bahnhöfen und in Zügen zu Auseinandersetzungen mit Betrunkenen. Im Juli wurde ein Sicherheitsmitarbeiter der Bahn bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem mutmaßlich alkoholisierten Fahrgast lebensgefährlich verletzt. Er stürzte bei Ettlingen aus einem fahrenden Regionalzug.