Der neue Rechtsrahmen beruht auf einem gemeinsamen Vorschlag von PS und PSD und bringt Eltern gegenüber dem geltenden System spürbare Vorteile.
Die Abgeordneten haben am Dienstag in einer parlamentarischen Arbeitsgruppe einen gemeinsamen Vorschlag von PS und PSD angenommen, der den Elternurlaub ausweitet. Künftig sollen Eltern Anspruch auf einen zu hundert Prozent bezahlten Urlaub von 180 Tagen (sechs Monaten) haben, wenn sie ihn untereinander aufteilen, oder von 150 Tagen (fünf Monaten), wenn nur ein Elternteil zu Hause bleibt.
In der ersten Variante muss jeder Elternteil mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage oder zwei Blöcke von je 15 Tagen am Stück nehmen. Nur dann zahlt die Sozialversicherung einen Zuschuss in Höhe des vollen Referenzlohns für die Zeit ohne Arbeit. In Ein-Eltern-Familien erhält der alleinige Elternteil künftig den gesamten Anspruch von 180 Tagen zu hundert Prozent bezahlt.
Wenn die Eltern den Urlaub nicht teilen, erhalten sie stattdessen ein Elternschaftsgeld von 83 % des Referenzlohns für sechs Monate (180 Tage). Außerdem können sie den Urlaub auf bis zu 210 Tage verlängern, bezahlt zu 90 %, sofern der Vater mindestens 60 Tage (zwei Monate) am Stück nimmt – zusätzlich zu seinen exklusiven 28 Tagen Elternzeit. Bleibt in den letzten beiden Urlaubsmonaten jeweils ein Elternteil allein mit dem Kind zu Hause, liegt die Vergütung bei 86 %.
Der neue Rechtsrahmen ist für Eltern günstiger als die derzeitige Regelung. Im Moment deckt eine zu hundert Prozent bezahlte Elternzeit nur die ersten 120 Lebenstage des Babys ab, wenn es keine Aufteilung gibt, oder 150 Tage, wenn der Vater 30 Tage exklusiven Urlaub nimmt. In beiden Fällen können die Eltern den Zeitraum um einen weiteren Monat verlängern, müssen dann aber Einkommenseinbußen hinnehmen: Der Zuschuss sinkt auf 80 % beziehungsweise 83 % des Referenzbetrags.
Nach der Zustimmung in der Arbeitsgruppe geht der Text nun an die Parlamentskommission für Arbeit, Sozialversicherung und Inklusion und anschließend zur abschließenden Gesamtabstimmung im Plenum.
Trotzdem bleibt die Verlängerung des Elternurlaubs hinter einer Bürgerinitiative zurück, die 2023 im Parlament eingereicht wurde. Diese Initiative forderte eine zu hundert Prozent bezahlte Zeit von 180 Tagen ab Geburt, mit der Möglichkeit, bei geteilter Elternzeit auf 210 bis 240 Tage zu verlängern. Sie diente als Grundlage für den gemeinsamen Änderungsantrag von PS und PSD, der weniger weit geht und nun gebilligt wurde.
Nach Angaben der Wirtschaftszeitung „Negócios“ (Quelle auf Portugiesisch) betrifft die Ausweitung allerdings keine bereits laufenden Elternzeiten. Die von der Arbeitsgruppe beschlossene Regelung gilt nur für Urlaube, die ab dem kommenden Jahr beginnen.
Die Vorlage sieht außerdem vor, dass Beschäftigte in der Privatwirtschaft – analog zum öffentlichen Dienst – Anspruch auf ein durchgehendes Arbeitszeitmodell erhalten. Ein Beschäftigter mit Kindern unter zwölf Jahren oder mit Nachkommen mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Krebserkrankung kann auf die Mittags- oder Abendpause verzichten, um seine tägliche Arbeitszeit am Stück zu leisten und früher zu gehen. Gleichzeitig bleibt ihm das Recht auf eine Pause von höchstens 30 Minuten garantiert.
Elternzeit im Vergleich: Wo Portugal in Europa steht
Auch mit der Reform bleibt Portugal weniger großzügig als etwa das Nachbarland Spanien (Quelle auf Portugiesisch). Dort erhalten Zwei-Eltern-Familien derzeit jeweils 19 Wochen Elternzeit pro Elternteil, vollständig bezahlt. In Ein-Eltern-Familien erhöht sich der Anspruch auf insgesamt 32 Wochen.
In Frankreich (Quelle auf Portugiesisch) lag der bezahlte Mutterschaftsurlaub bis vor wenigen Monaten bei knapp vier Monaten für das erste Kind, Väter hatten Anspruch auf 28 Tage nach der Geburt. Seit Juli gelten neue Regeln: Eltern können nun eine zusätzliche, gemeinsam nutzbare Auszeit von einem oder zwei Monaten nehmen, die zu den bisherigen Rechten hinzukommt. In diesem Zeitraum erhalten sie im ersten Monat 70 % und im zweiten Monat 60 % ihres Nettogehalts.
Schweden, oft Referenz in diesem Bereich, gewährt laut Gesetz insgesamt 480 Tage Elternzeit, also rund 16 Monate. Die monatlichen Leistungen dürfen dabei allerdings höchstens 80 % des regulären Gehalts betragen. In Finnland (Quelle auf Portugiesisch) stehen pro Kind 320 Arbeitstage Elternzeit zur Verfügung, etwa 14 Monate. Jeder Elternteil hat Anspruch auf 160 Arbeitstage, davon können 63 Tage auf den anderen übertragen werden. Das Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen und kommt von der Sozialversicherung.