Der Sender BBC wirft Donald Trump vor, seine Aussage vor Gericht bis Januar 2027 gezielt verschleppen zu wollen.
Ein US-Bundesrichter hat US-Präsident Donald Trump am Donnerstag verpflichtet, bis zum elften Dezember zu einer Aussage unter Eid zu erscheinen. Es geht um seinen Verleumdungsprozess über zehn Milliarden Dollar (8,6 Milliarden Euro) gegen die BBC.
Die Anordnung der US-Richterin Enjoliqué Lett folgte, nachdem die Anwälte der BBC Trump vorgeworfen hatten, sein Erscheinen hinauszuzögern.
Sollte Trump der Anordnung nicht folgen, drohen ihm Sanktionen, bis hin zur Abweisung der Klage. Das gilt, sofern die Beweisaufnahme nicht über den 18. Dezember hinaus verlängert wird.
Charles Tobin, Anwalt der BBC, sagte, die Beweisaufnahme laufe nur noch rund zwei Monate: „Wir konnten den Kläger noch immer nicht vernehmen.“
Nach seinen Angaben hatte Trump zunächst zugesagt, am 16. Oktober aussagen zu wollen, den Termin aber wieder abgesagt. Er begründete dies mit einer „Angelegenheit von nationaler Bedeutung“. Tatsächlich habe der Präsident an diesem Tag jedoch im Bundesstaat Georgia Wahlkampf gemacht, so der Anwalt.
"Er hat Parteipolitik betrieben und das wichtiger genommen als die Aussage unter Eid“, sagte Tobin.
Trump reichte im Dezember 2025 Klage gegen die BBC ein. Er wirft dem britischen Sender Verleumdung sowie irreführende und unlautere Geschäftspraktiken wegen einer Dokumentation mit dem Titel "Trump: A Second Chance“ vor.
Die 33 Seiten starke Klageschrift wirft der BBC vor, eine „falsche, verleumderische, irreführende, herabsetzende, aufhetzende und böswillige Darstellung von Präsident Trump“ geliefert zu haben. Sie spreche von einem „dreisten Versuch, in die US-Präsidentschaftswahl 2024 einzugreifen und sie zu beeinflussen“.
Die BBC räumte ein, Teile von Trumps Rede vom sechsten Januar 2021 so zusammengeschnitten zu haben, dass der Eindruck entstand, er habe zu Gewalt am US-Kapitol aufgerufen. Der Sender entschuldigte sich, zwei Spitzenmanager traten zurück. Den Vorwurf der Verleumdung weist die BBC jedoch zurück.