Ein wegen Mordes verurteilter Häftling ist mit seiner Klage gegen das Vegemite-Verbot in Victorias Gefängnissen gescheitert. Er sah darin eine Verletzung seines Menschenrechts auf australische Kultur.
Was gilt im Gefängnis als Menschenrecht? Vegemite zählt offenbar nicht dazu.
Ein australischer verurteilter Mörder ist mit seiner Berufung gescheitert, Vegemite wieder in ein Gefängnis im Bundesstaat Victoria bringen zu dürfen. Andre McKechnie, 54, verbüßt eine lebenslange Haftstrafe, weil er in den 1990er Jahren in Queensland einen Immobilienentwickler erstochen hat. Er argumentierte, das Vegemite-Verbot nehme ihm das Recht, „seine Kultur als Australier zu genießen“.
„Ohne Vegemite fühle ich mich um die Möglichkeit gebracht, meine australische Kultur zu leben. Ich bin traurig und fühle mich von Familie und Gemeinschaft abgekoppelt“, sagte er vor dem Obersten Gerichtshof des Bundesstaats.
Für alle, die noch nicht in den (zweifelhaften) Genuss gekommen sind: Vegemite ist ein kräftiger Aufstrich auf Hefebasis. In Australien landet er meist auf Toast, Crackern oder in Sandwiches. Geschmacklich erinnert er an Marmite mit seinem malzigen Umami-Aroma und passt hervorragend zu Hartkäse – auch wenn Marmite im Vergleich zum australischen Pendant weniger dicht ist. Manche finden es deshalb besser.
Der polarisierende, salzige Brotaufstrich wurde 1919 in Melbourne entwickelt, nachdem die Importe des britischen Marmite nach dem Ersten Weltkrieg ins Stocken geraten waren. Ab 1923 stand Vegemite erstmals in den Regalen.
Seit 2006 ist Vegemite in den Gefängnissen von Victoria verboten. Die Strafvollzugsbehörde Corrections Victoria begründet das damit, dass der intensive Geruch Spürhunde bei Drogensuchen ablenken könne.
Einige Gefängnisse stufen Vegemite zudem als Schmuggelware ein, weil sich hartnäckig das Gerücht hält, der Aufstrich werde zum Brauen von Alkohol genutzt. Fachleute haben das mehrfach als moderne Legende entkräftet: Die Hefe in Vegemite ist nicht mehr aktiv und eignet sich daher nicht für einen Gärprozess.
Trotzdem wies eine Richterin am Obersten Gerichtshof McKechnies Antrag zurück. Die Behörden in Victoria erklärten, die dicke Paste könne dazu dienen, verbotene Substanzen zu verdecken.
Richterin Harris stellte fest, McKechnie habe nicht nachweisen können, dass das Vegemite-Verbot gegen das Strafvollzugsgesetz des Bundesstaats verstößt. Dieses schreibt vor, dass Gefängnisse Nahrung bereitstellen müssen, um Gesundheit und Wohlbefinden der Insassen zu sichern. Es sei „schwer nachzuvollziehen“, dass seine Traurigkeit und Isolation allein auf den fehlenden Aufstrich zurückgingen. Das Gesetz verpflichte die Gefängnisse zudem „nicht dazu, Gefangenen Lebensmittel mit kultureller Bedeutung zur Steigerung ihres Wohlbefindens zu liefern“.
Harris betonte, Häftlinge könnten australische Kultur auch anders erleben – etwa durch lokale Musik, Bücher australischer Autorinnen und Autoren oder Speisen, die nicht verboten sind.
Das Justiz- und Gemeindesicherheitsministerium begrüßte die Entscheidung. Eine Sprecherin sagte: „Die Sicherheit von Mitarbeitenden und Gefangenen hat für uns oberste Priorität. Wir werden zugelassene und verbotene Gegenstände weiterhin nach den betrieblichen und sicherheitsrelevanten Vorgaben verwalten.“