Studieren in einem anderen EU-Land

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Von Euronews
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Csilla aus Ungarn fragt: “Meine Nichte macht in diesem Sommer ihr Abitur und will ab September auf eine französische Universität gehen. Hat sie darauf einen Rechtsanspruch? Und müsste sie für das Studium bezahlen?”

Es antwortet Malgorzata Kurowska von Europe Direct:

“Als EU-Bürgerin hat sie das Recht, in jedem EU-Staat zu studieren – nach den dort geltenden Zulassungsbedingungen. Sie hat also grundsätzlich das Recht auf ein Studium in Frankreich. Es gibt in Europa ganz unterschiedliche Zulassungsbedingungen, aber man darf nicht wegen seiner Nationalität abgelehnt werden. Die Universität kann allerdings einen Sprachtest vorschreiben.
Diese Vorschriften sollen in angemessener Weise angewandt werden, wobei persönliche Umstände berücksichtigt werden können, – wenn etwa die Antragstellerin in dem Land schon studiert oder gearbeitet hat, mit Gebrauch der dortigen Sprache.
Die EU-Gesetzgebung befreit einen nicht von Studiengebühren. Sie schreibt lediglich vor, dass man in dem Land, in dem man studieren will, so behandelt werden muss wie dessen eigene Bürger. Wenn also französische Studenten Gebühren zahlen müssen, dann müssen auch Studenten aus anderen EU-Ländern dort Gebühren zahlen, aber es dürfen ihnen keine höheren Gebühren auferlegt werden. Das Prinzip der Gleichbehandlung gilt allerdings nicht für Stipendien und Darlehen. In manchen Ländern können auch ausländische Studenten Fördermittel erhalten, aber das steht im Belieben des jeweiligen Landes. Außerdem gewähren manche Länder Stipendien für ein Studium im Ausland. Auch hier hat jedes Land Entscheidungsfreiheit.”

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Weitere Informationen über die EU erhalten Sie unter der Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder auf der Webseite: europa.eu/youreurope.

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