Ein Lette allein in Kuba? - Nicht ganz!

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Von Euronews
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Andris aus Lettland plant eine Reise – und möchte vorsorgen: “Ich möchte mit meinen Kindern im Urlaub nach Kuba reisen, schreibt er. “Soweit ich weiß gibt es dort keine lettische Botschaft. Daher wüsste ich gern, wer uns helfen kann, wenn etwas schief gehen sollte.”

Die Antwort kennt EU-Expertin Nina Koudelkova. “Als lettischer Staatsbürger sind Sie automatisch auch EU-Bürger und daher gelten für Sie die EU-Regeln zum konsularischen Schutz”, erklärt sie. “Demnach hat jeder EU-Bürger, der sich in einem Nicht-EU-Staat befindet, in dem sein Land nicht konsularisch vertreten ist, das Recht auf Schutz von jeder diplomatischen oder konsularischen Vertretung jedes anderen EU-Staates. Da Ihr Land in Kuba nicht vertreten ist, können Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat jedes anderen EU-Landes wenden. Dort werden Sie so behandelt, als seien Sie ein Bürger des EU-Landes, das diese Botschaft vertritt.”

Um Hilfe zu bekommen, ist nicht viel nötig: “Sie müssen einen Ausweis vorzeigen, den Pass oder den Personalausweis. Wenn Ihnen diese Dokumente gestohlen wurden oder verlorengegangen sind, kann die Botschaft auch einen anderen Nachweis akzeptieren.”

Und was bieten die diplomatischen Vertretungen der EU-Staaten? Auch das weiß Nina Koudelkova: “Dieser Schutz umfasst Beistand für Opfer von Gewaltverbrechen, Hilfe bei Todesfällen, schweren Unfällen oder Krankheit, bei einer Verhaftung oder Festnahme, bei der Ausstellung von vorläufigen Reisedokumenten sowie bei der Unterstützung und Rückführung von EU-Bürgern in Not.” Und dann hat sie noch einen Tipp: “Zu guter Letzt würde ich vorschlagen, dass Sie die Webseite der EU-Kommission besuchen. Dort finden Sie nützliche Informationen, etwa darüber, wie Sie die Botschaften oder Konsulate der EU-Länder in Staaten außerhalb der EU kontaktieren können.”

Mehr Informationen über die EU unter der Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder unter europa.eu/youreurope.

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