Rente aus mehreren EU-Staaten

Rente aus mehreren EU-Staaten
Von Euronews
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button

Charlotte aus Marseille in Frankreich fragt:
“Ich bin belgische Staatsbürgerin und lebe derzeit in Frankreich. Gearbeitet habe ich auch schon in Spanien, Frankreich und Belgien. In zwei Jahren erreiche ich das Rentenalter. Wie wird meine Rente berechnet?”

Die Antwort gibt Vessela Stoyanova, Communication Officer von Europe Direct:
“Da Sie in mehreren EU-Ländern erwerbstätig waren, haben Sie möglicherweise in jedem dieser Länder Rentenansprüche erworben. Wenn die Zeit gekommen ist, beantragen Sie Ihre Rente in dem Land, in dem Sie leben oder in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.
Dieses Land trägt sämtliche Versicherungszeiten aus den anderen Ländern zusammen, in denen Sie erwerbstätig waren.
Wenn Sie in dem Land, in dem Sie derzeit leben, nie gearbeitet haben, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie zuletzt erwerbstätig waren.
In Ihrem gegenwärtigen Wohnsitzland können Sie die Rente erst beantragen, wenn Sie das dortige gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben.
Wenn Sie in anderen Ländern Rentenansprüche erworben haben, erhalten Sie den entsprechenden Teil Ihrer Rente erst, wenn Sie das dort geltende Renteneintrittsalter erreicht haben.
Stellen Sie Ihren Rentenantrag spätestens sechs Monate, bevor Sie in den Ruhestand gehen, denn das Zusammentragen von Versicherungszeiten aus mehreren Ländern kann längere Zeit dauern.”

Für weitere Informationen über die EU wählen Sie die Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder besuchen Sie die Website europa.eu/youreurope

Auskunft zum grenzübergreifenden Rentenrecht und zu Ihren Ansprüchen erteilt die Deutsche Rentenversicherung.

Wenn auch Sie eine Frage für U-talk stellen wollen, drücken Sie die Schaltfläche hier unten.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Der Germanwings-Absturz und die Debatte um die Flugsicherheit

Neue Gesetze für ins Ausland entsandte Arbeiter

Was ist ein MOOC?