Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger

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Frage von Federica aus Rom: “Ich bin Italienerin und mir wurde ein fester Job in Deutschland angeboten. Darf mein amerikanischer Ehemann somit auch in Deutschland wohnen und arbeiten?”

Es antwortet Christina Brandini von dem Informationsdienst Europe Direct:

“Wenn sie in einem der 27 EU-Länder arbeiten, oder in Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz, ist es zunächst egal, ob sie Angestellter, Selbständiger oder von ihrem Mutterunternehmen entsendet sind. Ihr Mann darf sie in jedem Fall als Staatsangehöriger eines Drittlandes begleiten, ohne weitere Bedingungen. Als italienischer Staatsbürger in Deutschland zu arbeiten, gibt auch ihrem amerikanischen Partner das Aufenthaltsrecht.”

“Ihr Mann muss sich innerhalb drei Monaten nach der Ankunft in dem neuen Land an die dortigen Behörden wenden, im Rathaus oder auf der Polizeistation, und hier ein Aufenthaltsdokument beantragen. Dafür braucht er einen gültigen Pass, einen Meldenachweis von Ihnen als EU-Angehöriger und die Hochzeitsurkunde.”

“Auf der Aufenthaltsgenehmigung sollte vermerkt werden, dass sie einem Familienangehörigen von einem EU-Staatsbürger gehört. Normalerweise werden die Behörden die Aufenthaltsgenehmigung und den Ausweis dann innerhalb von 6 Monaten aushändigen.”

“Während ihres Aufenthalts in dem neuen Land werden ihre Familienangehörigen wie Staatsangehörige behandelt, vor allem was den Zugang zu Arbeit, Bezahlung und Gewinn angeht. Das wird ihnen die Arbeitssuche erleichtern und auch den Schulbesuch usw.”

“Nachdem sie legal in einem anderen EU-Land für mindestens fünf Jahre gelebt haben, bekommt ihr Partner aus einem Drittland automatisch eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung, ohne weitere Bedingungen zu erfüllen. Damit kann er so lange bleiben, wie er möchte, sogar wenn er nicht arbeiten kann und auf Sozialhilfe angewiesen ist.”

“Behalten sie aber trotzdem im Hinterkopf, dass andere Bedingungen erforderlich werden, sollten sie nicht verheiratet sein oder sollten sie nicht arbeiten.”

Wenn auch Sie einer Frage für U-talk stellen wollen, klicken Sie die Schaltfläche hier unten.

http://europa.eu/youreurope/citizens

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