Leihmutterschaft in Europa

Leihmutterschaft in Europa
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Von Euronews
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Stephanie aus Paris stellte auf unserer Website diese Fragen: “Die europäischen Länder vertreten unterschiedliche Standpunkte beim Thema “Leihmutterschaft”. Wer legt hier eigentlich fest, was legal oder illegal ist? Kann man sich vorstellen, dass die europäischen Länder bei dieser Frage auf einen Nenner kommen?”

Rechtsexperte Nicolas Hervieu hat Anworten: “In der Tat sieht es in den verschiedenen Ländern, was die Leihmutterschaft angeht, sehr unterschiedlich aus. Einige Staaten haben sie verboten: Frankreich, zum Beispiel. Aber auch Deutschland, Spanien, die Schweiz und Italien. Einige wenige haben die Leihmutterschaft legalisiert: Griechenland, Großbritannien, Russland und die Ukraine. Wiederum andere Staaten haben zur Leihmutterschaft keine klare Stellung bezogen.

Sollte man diese Unterschiede einfach lassen oder versuchen, alle unter einen Hut zu bringen? Für die europäischen Institutionen stellt sich diese Frage nicht. Für den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind die Unterschiede kein Problem. Das Gericht hat sich bereits zu diesem Thema geäußert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat geurteilt, dass ein Staat die Leihmutterschaft auf seinem Territorium verbieten darf. Auch hat das Gericht geurteilt, dass Kinder, die im Ausland von einer Leihmutter auf die Welt gebracht wurden, von diesem Verbot keinen Schaden nehmen dürfen. Und das ist auch der Grund, warum der Gerichtshof Frankreich verurteilt hat.

Das heißt also, alle Länder, auch die, die eine Leihmutterschaft auf ihrem Territorium verboten haben, müssen das Band zwischen den Eltern, die dieses Kind wollen, und dem Kind, das im Ausland von einer Leihmutter geboren wurde, anerkennen. Sonst wäre das Recht des Kindes auf Identität verletzt. Allerdings führt dieses Urteil nicht dazu, eine einheitliche Gesetzgebung in Sachen Leihmutterschaft in Europa voranzubringen.

Abgesehen vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, haben andere Institutionen der EU bei familiären Fragen nur ein geringes Mitspracherecht. Geschlossenheit können sie nicht herstellen. Wenn eine einheitliche Gesetzeslage in Europa zustande käme, dann müsste das von den einzelnen Staaten angestrebt werden. Die Institutionen der EU könnten dies dann legalisieren.”

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