Belgien hat bei der Laufzeitverlängerung für zwei Atommeiler wahrscheinlich Pflichten zur Umweltprüfung verletzt.
Zu diesem Schluss kommt ein EU-Gutachten, das die Generalanwältin vor dem Europäischen Gerichtshof präsentierte.
Das Gutachten ist noch kein Urteil. Dieses wird erst in einigen Wochen erwartet.
Zwei belgische Verbände hatten gegen die Verlängerung geklagt.