Starbucks muss den Niederlanden keine Steuernachzahlung über 300 Millionen Euro leisten.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg annullierte damit eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2015.
Die Richter sahen durch das niederländische Steuer-Arrangement keine wirtschaftliche Vorteil für Starbucks.