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Google legt Einspruch gegen EU-Datenauflage ein und warnt vor irreparablem Schaden

Ein Google-Schriftzug am Gebäude des Konzerncampus in Mountain View (Kalifornien) am 24. September 2019.
Schild am Google-Gebäude auf dem Campus in Mountain View (Kalifornien), aufgenommen am 24. September 2019. -  Copyright  AP Photo/Jeff Chiu
Copyright AP Photo/Jeff Chiu
Von Roselyne Min mit AFP
Zuerst veröffentlicht am
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Google betont, Android sei bereits für andere Dienste offen. Die Regeln zur Nutzung von Suchdaten böten zu wenig Schutz und Transparenz und achteten kaum auf die Zustimmung der Nutzer.

Google hat am Dienstag mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen EU-Auflagen Berufung eingelegt hat, die im Juli beschlossen wurden. Diese verpflichten Google, Daten mit konkurrierenden Suchmaschinen zu teilen und rivalisierenden KI-Diensten einen größeren Zugriff auf Android zu gewähren. Google warnt, die Maßnahmen könnten die Privatsphäre der Nutzer gefährden.

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Das Unternehmen hat seine Berufung beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg eingereicht.

„Wir legen Berufung gegen Entscheidungen ein, die uns zwingen würden, die private Suchhistorie von Menschen ohne ausreichende Anonymisierung zu teilen und zentrale Sicherheitsfunktionen von Android zu schwächen“, sagte Oliver Bethell, Googles Senior Director für Wettbewerbsfragen.

Die Europäische Kommission erklärte (Quelle auf Englisch), Google müsse ab Januar 2027 mit der Weitergabe von Suchdaten beginnen, um für konkurrierende Suchmaschinen „gleiche Wettbewerbsbedingungen“ zu schaffen.

Auch Änderungen an Android sollen im kommenden Jahr kommen. Nach Angaben der Kommission sollen sie konkurrierenden KI-Assistenten Zugang zu Funktionen geben, die bislang Googles eigenen Diensten wie Gemini vorbehalten sind. Nutzer könnten dann einen anderen Assistenten per Sprachbefehl aktivieren oder ihn Aufgaben in anderen Apps ausführen lassen.

Google hält dagegen, Android sei bereits für andere Dienste offen und die Vorgaben zur Weitergabe von Suchdaten enthielten keine ausreichenden Schutzmechanismen sowie zu wenig Information und Zustimmung der Nutzer.

„Menschen nutzen die Suche für ihre persönlichsten Fragen, von medizinischen Sorgen bis zu engen Beziehungen, und die Verpflichtung, diese persönlichen Anfragen ohne angemessene Schutzvorkehrungen zu teilen, würde der Privatsphäre der Nutzer irreversiblen Schaden zufügen“, sagte Bethell.

Die Kommission hatte bei der Vorstellung der Maßnahmen im Juli erklärt, dass sie Schutzvorkehrungen für die Privatsphäre der Nutzer und die Sicherheit ihrer Geräte vorsehen.

Demnach sollen Suchdaten anonymisiert werden, bevor sie weitergegeben werden. Google soll außerdem prüfen können, ob ein Empfänger ein ernstes Sicherheits- oder Datenschutzrisiko darstellt.

Die Berufung ist das jüngste Kapitel im Streit zwischen Google und Brüssel im Rahmen des Digital Markets Act (DMA), der Regeln für große Tech-Konzerne festlegt, die zentrale digitale Märkte dominieren.

In einem getrennten Verfahren im Juli hat die Kommission gegen Google eine Geldstrafe von 890 Millionen Euro verhängt, weil das Unternehmen seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt und App-Entwicklern Beschränkungen auferlegt habe, wenn sie Kunden auf andere Kaufmöglichkeiten für ihre Produkte verweisen wollten.

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