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Nach langem Streit: Bundeskabinett beschließt Pflegereform

Bundeskanzler Friedrich Merz, Mitte, trifft am Mittwoch, 30. September 2026, zur Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt in Berlin ein.
Bundeskanzler Friedrich Merz, Mitte, trifft am Mittwoch, 30. September 2026, zur Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt in Berlin ein. -  Copyright  AP Photo
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Von Nela Heidner
Zuerst veröffentlicht am
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Union und SPD haben sich auf die umstrittene Pflegereform geeinigt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am Mittwoch beschlossen. Damit ist eine Hürde für die Neuordnung der Pflegeversicherung genommen. Zuvor hatte es in der Koalition erhebliche Differenzen über die Finanzierung gegeben.

Vorangetrieben worden war die Reform von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU): damit sollte die finanzielle Situation der Pflegeversicherung stabilisiert werden. Die Pflegekassen stehen angesichts steigender Ausgaben und der zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen unter erheblichem finanziellen Druck. Das nun beschlossene Gesetz konzentriert sich zunächst vor allem auf Einsparungen und finanzielle Stabilisierung. Gleichzeitig soll eine Strukturreform schneller vorbereitet werden.

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Die Bundesregierung hatte bereits zuvor angekündigt, die Reform am 30. September ins Kabinett zu bringen, bis zuletzt befand sich die Koalition nach Angaben der Bundesregierung in Abstimmungen über einzelne Finanzierungsfragen.

Streit zwischen Union und SPD

Die SPD hatte den ursprünglichen Entwurf von Linnemann kritisiert und davor gewarnt, dass die geplanten Maßnahmen zu stark auf Einsparungen zulasten von Pflegebedürftigen und Angehörigen ausgerichtet seien.

Auch die von der SPD geforderte stärkere Beteiligung der privaten Pflegeversicherung sowie ein sogenannter Pflegekostendeckel waren zentrale Streitpunkte. Ein solcher Deckel soll den Eigenanteil von Menschen begrenzen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben. Diese Forderungen wurden zunächst nicht Bestandteil des Gesetzes. Stattdessen sollen sie in einer neu einzurichtenden Kommission weiter beraten werden. Was ändert sich nun zunächst?

Kinderlose müssen künftig mehr zahlen

Eine konkrete Änderung betrifft Versicherte ohne Kinder. Ihr Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung soll ab 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Damit erhöht sich der Zuschlag um 0,3 Prozentpunkte. Die Bundesregierung will damit zusätzliche Einnahmen für die Pflegeversicherung erzielen.

Auch bei der beitragspflichtigen Einkommensgrenze sind Änderungen vorgesehen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung soll um 300 Euro steigen. Dadurch würden insbesondere Menschen mit höheren Einkommen stärker zur Finanzierung herangezogen.

Für Ehe- und Lebenspartner ist zudem ab 2028 ein zusätzlicher Beitrag für die beitragsfreie Mitversicherung vorgesehen. Dabei soll es allerdings Ausnahmen geben, unter anderem für pflegende Angehörige und Eltern von Kindern mit Behinderungen.

Grundlegende Reform soll folgen

Mit dem Kabinettsbeschluss ist die Diskussion über die Zukunft der Pflegeversicherung wie gesagt noch nicht beendet. Eine Kommission soll sich mit den langfristigen strukturellen Problemen beschäftigen und bis Januar 2027 Vorschläge vorlegen.

Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie die gesetzliche und private Pflegeversicherung künftig stärker zur Finanzierung beitragen können. Auch die Leistungen für Menschen in stationärer Pflege sollen überprüft werden. Gesundheitsminister Linnemann kündigte an, die Zuschüsse für Bewohner von Pflegeheimen sozialer auszugestalten.

Was jetzt passiert

Der Kabinettsbeschluss bedeutet auch nicht, dass die Reform sofort in Kraft tritt. Als nächster Schritt muss der Gesetzentwurf das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die geplanten Änderungen sollen größtenteils ab 2027 beziehungsweise 2028 gelten.

Damit hat die Bundesregierung zunächst eine Einigung innerhalb der Koalition erreicht.

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