Abgeordnete in Frankreich wollen, dass reiche Krypto-Anleger beim Wegzug Steuern auf Buchgewinne zahlen. Ein Ausschuss billigte dazu eine Neuregelung mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro für nicht angegebene Self-Custody-Wallets; das Parlament muss noch abstimmen.
Ein Umzug ins Ausland könnte für Frankreichs wohlhabendste Krypto-Anleger bald teurer werden. Abgeordnete wollen Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte in die Wegzugssteuer einbeziehen, die bisher nur für Aktien und andere Wertpapiere gilt.
Am Donnerstag stimmte der Finanzausschuss der Nationalversammlung, ein überparteiliches Gremium zur Vorprüfung des Haushalts, dafür, die französische Wegzugssteuer ab dem ersten Januar 2027 auf Krypto-Assets auszuweiten.
Die heutige Regelung besteuert nicht realisierte Kursgewinne, wenn Personen, die mindestens sechs der vergangenen zehn Jahre in Frankreich gelebt haben, mit Aktien und anderen Wertpapieren im Gesamtwert von mehr als 800.000 € ins Ausland ziehen.
Die Änderung würde dieselbe Schwelle auf die Krypto-Bestände eines Haushalts anwenden – einschließlich Token auf ausländischen Plattformen und in selbstverwahrten Wallets, die Eigentümer direkt kontrollieren.
Wie bei Aktien wird die Zahlung bei Umzügen innerhalb der EU und in einige andere Staaten aufgeschoben; bleibt das Vermögen zwei bis fünf Jahre unangetastet, entfällt die Steuer.
Der Änderungsantrag legt keinen Steuersatz fest und erwähnt keine Sozialabgaben, die derzeit 18,6 Prozentpunkte der insgesamt 31,4 % ausmachen, die auf Kursgewinne wegziehender Aktionäre erhoben werden. Unklar bleibt damit, wie viel Krypto-Anleger tatsächlich zahlen müssten.
Die Initiatoren, der kommunistische Abgeordnete Nicolas Sansu und sechzehn weitere Linke, argumentieren, Krypto entziehe sich einer Abgabe, die für Wertpapiere gleichen Werts gilt, und lade so zur Steuervermeidung ein.
Wallets, Stablecoins und weitere Maßnahmen
Der Ausschuss unterstützte außerdem einen Vorschlag des zentristischen Abgeordneten Charles de Courson: Steuerpflichtige sollen selbstverwahrte Wallets mit einem Gesamtwert von mindestens 100.000 € zum Jahresende angeben oder mit Geldbußen von bis zu 10.000 € rechnen. Bisher müssen nur Kryptokonten im Ausland gemeldet werden.
Unter Verweis auf eine Parlamentsuntersuchung, die Krypto als Betrugsrisiko einstuft, sagen die Befürworter, französische Anleger hätten im Jahr 2021 geschätzt 3,5 Milliarden € an Kryptogewinnen erzielt, aber nur 400 Millionen € an Beständen angegeben.
Der französische Rechnungshof hält diese 400 Millionen € allerdings für bereits deklarierte Gewinne.
Krypto-Befürworter warnen, ein solches Register könne Datenlecks und damit Gefahren für Anleger begünstigen – vor dem Hintergrund einer Welle von Entführungen mit Krypto-Bezug in Frankreich.
Die Polizei registrierte zwischen Januar und Mitte April mehr als 40 Entführungen im Zusammenhang mit Krypto, nach rund 30 Fällen im gesamten Jahr 2025.
In einem der bekanntesten Fälle entführten Kidnapper im Januar 2025 David Balland, Mitgründer des französischen Wallet-Herstellers Ledger, und seine Partnerin. Sie schnitten ihm einen Finger ab, um eine Krypto-Lösegeldforderung zu untermauern, bevor die Polizei beide befreite.
Ein zweiter Sansu-Antrag, ebenfalls ohne festgelegten Satz, sieht vor, den Tausch von Krypto in Stablecoins – also Token, die an eine Währung wie den US-Dollar gekoppelt sind – ab 2027 nach der bestehenden Flat Tax von 31,4 % auf Kryptogewinne zu besteuern.
Derzeit fällt Steuer nur an, wenn Anleger Krypto in Fiat-Geld umwandeln oder damit bezahlen.
Die Abgeordneten beschlossen auch, dass Investoren Kryptoverluste zehn Jahre lang mit Gewinnen verrechnen dürfen. Zudem soll das geplante Bußgeld für ignorierte Auskunftsersuchen der Finanzverwaltung von 10.000 auf 50.000 € je Anfrage steigen. Der Regierungsentwurf richtet sich an Finanzinstitute, Kryptofirmen und Onlineplattformen.
Der Ausschuss lehnte eine breitere Vermögensteuer, die auch Krypto einschließt, ebenso ab wie den Vorstoß des Mitte-rechts-Abgeordneten Paul Midy, bis zu 1.000 € jährlich an Kryptozahlungen steuerfrei zu stellen.
Wie es weitergeht
Am Freitag stimmte der Ausschuss den Einnahmenteil des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2027, der die Steuern regelt, mit 31 zu drei Stimmen nieder.
Die Verfassung verlangt, dass die Vollversammlung zunächst über den ursprünglichen Regierungsentwurf berät; Änderungen des Ausschusses werden den Abgeordneten in der Regel als Änderungsanträge vorgelegt.
Mit der Ablehnung des Einnahmenteils gelten jedoch alle Änderungen als verworfen. Die Krypto-Vorschläge müssen daher ab Dienstag erneut eingebracht werden.
Die Abgeordneten stimmen am 20. Oktober erneut über den Einnahmenteil und am 17. November über das gesamte Haushaltsgesetz ab, bevor der Senat an der Reihe ist. Im vergangenen Jahr verwarf die Nationalversammlung den Einnahmenteil mit 404 zu eins Stimmen und machte damit ihre eigenen Änderungen zunichte.
Das französische Parlament hat bis zum 10. Dezember Zeit, den Haushalt zu verabschieden. Danach kann die Regierung ihn per Verordnung in Kraft setzen.
Da die Renditen zehnjähriger französischer Staatsanleihen in diesem Monat erstmals seit 2002 kurzzeitig über 5 % lagen und die Parteien bereits auf die Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr schauen, steht die Minderheitsregierung vor einem schwierigen Kampf, um den Haushalt durchs Parlament zu bringen.