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Spionage in Brandenburg? Ukrainer soll für Russland spioniert haben

Blick auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Freitag,12. Dezember 2008.
Blick auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Freitag,12. Dezember 2008. -  Copyright  AP Photo
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Von Nela Heidner
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Ein ukrainischer Staatsangehöriger ist wegen des Verdachts auf Spionage für Russland festgenommen worden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll der ukrainische Staatsangehörige Informationen mit Bezug zur Verteidigung gesammelt haben.

In Brandenburg ist am Donnerstag ein ukrainischer Staatsangehöriger wegen des Verdachts auf Spionage für Russland festgenommen worden. Das teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.

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Der Beschuldigte soll Kontakte innerhalb der europäischen Rüstungsindustrie genutzt haben, um an sensible Informationen zu gelangen. Nach Angaben der Generalbundesanwaltschaft unterhielt Vadym Y. spätestens seit Juli 2025 über einen Mittelsmann Kontakte zu einem russischen Nachrichtendienst.

Im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine soll er von Deutschland aus Informationen mit militärischer Relevanz für den Dienst beschafft haben. Diese betrafen unter anderem die Herstellung von Panzerfahrzeugen, Munition und Explosivstoffen sowie Personal und militärische Einrichtungen an Standorten, die der Sicherung der NATO-Ostflanke dienen.

Während ein Teil der Informationen öffentlich zugänglich war, soll der Beschuldigte andere gezielt durch die Kontaktaufnahme zu Personen aus der europäischen Rüstungsindustrie erlangt haben.

Ermittlungen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

Die Bundesanwaltschaft ist für Verfahren zuständig, die die nationale Sicherheit Deutschlands betreffen und bei denen der Verdacht auf Spionage für eine fremde Macht besteht.

Der Fall fällt in eine Zeit, in der deutsche Sicherheitsbehörden verstärkt vor mutmaßlichen russischen Spionage- und Sabotageaktivitäten warnen.

Weitere mutmaßliche Spionagefälle in Deutschland

Erst im April 2026 berichtete Euronews über die Festnahme eines Mannes in Berlin, der einem russischen Geheimdienst Informationen über die deutsche Militärhilfe für die Ukraine, Rüstungsunternehmen und militärische Konvois übermittelt haben soll. Auch mögliche Ziele für Sabotageaktionen sollen dabei eine Rolle gespielt haben.

Ein weiterer Fall betrifft einen 53-jährigen Ukrainer aus Attendorn in Nordrhein-Westfalen. Laut einem im Oktober bekannt gewordenen Beschluss des Bundesgerichtshofs soll er im Auftrag des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB einen anderen Ukrainer in einer Flüchtlingsunterkunft beobachtet und Informationen über dessen Kontakte per Telegram weitergegeben haben. In diesem Verfahren wurde inzwischen Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben.

Die Fälle unterscheiden sich in ihren konkreten Vorwürfen. Sie zeigen jedoch, dass die Ermittlungen deutscher Behörden sowohl die Beschaffung militärischer Informationen als auch die Überwachung von Personen umfassen, die für Russland von Interesse sein könnten.

Unschuldsvermutung gilt

Im aktuellen Fall aus Brandenburg sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die konkreten Hintergründe der mutmaßlichen Informationsbeschaffung und mögliche weitere Beteiligte müssen im Verfahren geklärt werden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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