Der griechische Außenminister verlas am Rande einer Sitzung des Sicherheitsrats die gemeinsame Erklärung von Griechenland, Zypern, der EU und drei weiterer Staaten.
In einer gemeinsamen Erklärung Griechenlands, Ägyptens, Zyperns, Bahrains, der Vereinigten Arabischen Emirate und der Europäischen Union heißt es zu dem umstrittenen Memorandum:
Die Erklärung wurde am Dienstag durch den griechischen Außenminister Giorgos Gerapetritis verlesen.
Türkisch-libysches Memorandum als Bedrohung
Die Erklärung bezieht sich auf die jüngste Entscheidung des libyschen Repräsentantenhauses, das türkisch‑libysche Memorandum von 2019 über die Abgrenzung maritimer Hoheitsgebiete im Mittelmeer zu ratifizieren. Diese Entscheidung, so wurde in der nun verlesenen Erklärung hervorgehoben, „wirft schwerwiegende Bedenken für die regionale Sicherheit und Stabilität auf“.
Nach der gemeinsamen Erklärung macht dieser Schritt zudem eine weitergehende Herausforderung für die internationale Rechtsordnung deutlich. Es müsse „sichergestellt werden, dass willkürliche bilaterale Abkommen die etablierten Regeln des Völkerrechts nicht untergraben und die Rechte dritter Staaten nicht beeinträchtigen“.
Außenminister Gerapetritis hob hervor, dass das Völkerrecht und insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) sowie das Völkergewohnheitsrecht den rechtlichen Rahmen für die Abgrenzung maritimer Zonen bilden. Diese Regeln seien „von grundlegender Bedeutung, um Berechenbarkeit, Rechtssicherheit und friedliche Beziehungen zwischen Staaten zu gewährleisten“.
Sorge vor "gefährlichem Präzedenzfall"
Zugleich warnte der griechische Außenminister, die Anerkennung bilateraler Vereinbarungen, die die einschlägigen Regeln und Prinzipien des Völkerrechts ignorieren, „würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen und die internationale Rechtsordnung sowie die Grundlagen untergraben, auf denen die friedliche Beilegung von Streitigkeiten beruht“.
Wie es in der Erklärung heißt, widerspricht das „falsch etikettierte türkisch‑libysche Memorandum“ diesen Grundprinzipien. Es ignoriere "die geographische Realität und die Rechte aller betroffenen Küstenstaaten auf maritime Zonen, einschließlich der Rechte von Inseln gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen“.
Die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung bekräftigen ihre Verpflichtung „zur Wiedervereinigung der libyschen Institutionen und zur Perspektive eines geeinten und prosperierenden Libyen“. Sie heben hervor, dass ein stabiles Libyen mit aktiver Beteiligung an der regionalen Zusammenarbeit für Frieden und Sicherheit im Mittelmeerraum unerlässlich ist.
Sie unterstreichen zudem, dass der politische Übergang des Landes und seine Beziehungen zu den Nachbarn „vom Respekt vor dem Völkerrecht und von guten nachbarschaftlichen Beziehungen geprägt sein müssen“.
Besonders hervorgehoben werden die bilateralen Gespräche zwischen Griechenland und Libyen über die Abgrenzung maritimer Zonen. Griechenland habe diese Gespräche „in guter Absicht und im Einklang mit dem Völkerrecht geführt“ und „bekräftigt seine Bereitschaft, diese Bemühungen fortzusetzen“.
„Der Respekt vor dem Völkerrecht ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die regionale Stabilität und die Aufrechterhaltung einer regelbasierten internationalen Ordnung“, schloss Gerapetritis.
Griechischer Außenminister: Die Erklärung im Wortlaut
„Ich gebe diese Erklärung im Namen Ägyptens, Zyperns, Bahrains, der Vereinigten Arabischen Emirate, der Europäischen Union sowie meines Landes, Griechenland, ab.
Die jüngste Entscheidung des libyschen Repräsentantenhauses, das irreführend betitelte ‚Memorandum of Understanding zwischen der Türkei und Libyen über die Abgrenzung von maritimen Jurisdiktionsgebieten im Mittelmeer‘ aus dem Jahr 2019 zu ratifizieren, wirft schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der regionalen Sicherheit und Stabilität auf. Sie zeigt zudem eine weitergehende Herausforderung für die internationale Rechtsordnung: Es ist notwendig, sicherzustellen, dass willkürliche bilaterale Abkommen die etablierten Regeln des Völkerrechts nicht aushebeln und die Rechte dritter Staaten nicht verletzen.
Das Völkerrecht und insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) sowie das Völkergewohnheitsrecht bilden den rechtlichen Rahmen für die Abgrenzung maritimer Zonen. Diese Regeln sind von grundlegender Bedeutung, um Berechenbarkeit, Rechtssicherheit und friedliche Beziehungen zwischen Staaten zu gewährleisten. Die Anerkennung bilateraler Vereinbarungen, die die einschlägigen Regeln und Prinzipien des Völkerrechts ignorieren, würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Sie würde die internationale Rechtsordnung und die Grundlagen untergraben, auf denen die friedliche Beilegung von Streitigkeiten beruht.
Das irreführend benannte türkisch‑libysche Memorandum steht im Widerspruch zu diesen Grundprinzipien. Es verkennt die geographische Realität und die Rechte aller betroffenen Küstenstaaten auf maritime Zonen, einschließlich der Rechte von Inseln gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Die darauf folgende Entscheidung des libyschen Repräsentantenhauses ändert an dieser rechtlichen Realität nichts. Das Memorandum bleibt nichtig und ohne Rechtswirkung, verstößt gegen das Völkerrecht und kann keine rechtmäßige Grundlage für die Abgrenzung maritimer Zonen bilden oder Rechtsfolgen für Drittstaaten erzeugen.
Wir bleiben der Wiedervereinigung der libyschen Institutionen und der Perspektive eines geeinten und prosperierenden Libyen verpflichtet. Ein stabiles Libyen, das sich aktiv an der regionalen Zusammenarbeit beteiligt, ist für Frieden und Sicherheit im gesamten Mittelmeerraum unerlässlich. Der politische Übergang Libyens und seine Beziehungen zu den Nachbarstaaten müssen vom Respekt vor dem Völkerrecht und von guten nachbarschaftlichen Beziehungen geprägt sein.
Als Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben wir konsequent eine friedliche Beilegung von Streitigkeiten durch Dialog und im Einklang mit dem Völkerrecht unterstützt. In diesem Geist hat Griechenland bilaterale Gespräche mit Libyen über die Abgrenzung maritimer Zonen geführt, in guter Absicht und im Einklang mit dem Völkerrecht, und bekräftigt seine Bereitschaft, diese Bemühungen fortzusetzen.
Der Respekt vor dem Völkerrecht ist eine unverzichtbare Voraussetzung für regionale Stabilität und für die Aufrechterhaltung einer regelbasierten internationalen Ordnung.“