Kunden der insolventen Kryptobörse Zondacrypto können ihre Forderungen noch bis 27. Oktober beim estnischen Insolvenzverwalter anmelden. Mitte Oktober waren rund 30 bis 40 Mio. Euro gemeldet, nur etwa sechs Prozent der Schulden. Wie viel Geld zurückkommt, ist unklar.
Der Skandal um Zondacrypto, eine der größten Kryptobörsen in Mitteleuropa, reicht weit über die finanziellen Probleme ihrer Kundschaft hinaus.
Im Frühjahr 2026 meldeten Nutzer erstmals Schwierigkeiten bei Auszahlungen. Daraus entwickelte sich in Polen ein heftiger politischer Streit. Im Raum standen Fragen nach möglichen Verbindungen der Börse zu Politikerinnen und Politikern sowie zu Organisationen aus dem rechtsgerichteten Oppositionslager. Hinzu kamen Vorwürfe zu den Finanzierungsquellen und zu mutmaßlichen Beziehungen zu russischem Kapital.
Die Regionalstaatsanwaltschaft in Katowice leitete im April ein Ermittlungsverfahren ein. Es geht unter anderem um den Verdacht auf Betrug und Geldwäsche.
Im Hintergrund des politischen Konflikts steht auch die Frage, wie der Kryptomarkt reguliert werden soll. Die Regierung verweist darauf, dass fehlende Regeln und mangelnde Aufsicht das Risiko für Kundinnen und Kunden erhöhen. Gleichzeitig haben präsidentielle Vetos gegen neue Gesetze zu Kryptoassets die politische Debatte um Zondacrypto zusätzlich angeheizt.
Für Tausende Betroffene zählt heute vor allem eines: Sie wollen ihr Geld zurück. Geschädigte müssen schnell handeln und zugleich besonders vorsichtig sein gegenüber Personen, die im Netz Hilfe bei der Erstellung der Unterlagen anbieten.
„Ich möchte vor allem dazu aufrufen, nicht aufzugeben und diese Forderungen anzumelden. Ob selbst oder über Bevollmächtigte“, sagt im Gespräch mit Euronews Damian Przybyłowski, Vorsitzender des Gläubigerausschusses und Experte der Initiative ZondaOdzyskaj.
Zondacrypto: Wie Forderungen anmelden?
Der 27. Oktober ist ein Schlüsseldatum für alle, die Guthaben bei der inzwischen insolventen Börse Zondacrypto hatten. Die Anmeldung einer Forderung garantiert keine Auszahlung. Sie eröffnet aber die Möglichkeit, am Vermögensvergleich des insolventen Unternehmens teilzunehmen und eine günstigere Position im Verfahren zu sichern.
Das Verfahren in Estland unterscheidet sich von dem in Polen. Forderungen werden per E-Mail eingereicht. Gläubigerinnen und Gläubiger müssen kein einheitliches Pflichtformular verwenden. Der Experte empfiehlt jedoch, das in einer EU-Verordnung vorgesehene Muster zu nutzen. Es enthält alle nötigen formalen Angaben. Unterlagen können auf Estnisch oder auf Englisch eingereicht werden.
Gläubiger sollten Dokumente vorlegen, die ihr Konto bei der Börse und die Höhe der dort hinterlegten Mittel belegen. Genau das ist ein Problem. Die Plattform ist bereits im Frühjahr abgeschaltet worden. Wer damals keine Screenshots, keine Transaktionshistorie und keine Datenexporte gesichert hat, dürfte seine Ansprüche nur schwer vollständig belegen können.
Insolvenz von Zondacrypto: Millionenforderungen bei Milliardenschulden
Das Ausmaß des Falls ist enorm. Laut den Schätzungen des Experten könnten die Verpflichtungen des Börsenbetreibers, der estnischen Firma BB Trade, bei rund 3 Mrd. Złoty gelegen haben. Aus den Geschäftsunterlagen, auf die sich der Insolvenzverwalter stützt, geht hervor, dass die Schulden etwa 700 Mio. Euro betragen.
Bis Ende September und Anfang Oktober gingen rund 5.000 Forderungsanmeldungen mit einem Gesamtvolumen von 43 Mio. Euro ein. Mitte Oktober schätzte man den Wert noch auf 30 bis 40 Mio. Euro. Damit bilden die bislang angemeldeten Ansprüche nur einen kleinen Teil der möglichen Gesamtverschuldung.
Die Zahlen ändern sich auch, weil etliche Anträge formale Mängel haben. Wer die erforderlichen Unterlagen nicht nachreicht, bekommt seine Anmeldung zurück. Eine einfache E-Mail an den Insolvenzverwalter reicht also nicht aus, um eine Forderung wirksam geltend zu machen.
Zondacrypto: Wie viel Geld lässt sich zurückholen?
Zurzeit gibt es keine verlässlichen Daten, wie viel Geld die Kundschaft am Ende zurückbekommt. Das Verfahren betrifft ein Unternehmen, das in vielen europäischen Staaten und darüber hinaus aktiv war. Die Ermittlung der gesamten Vermögenswerte und die Prüfung der Unterlagen können lange dauern.
„Heute weiß das niemand. Wir befinden uns noch in der Phase, in der wir diese Informationen sammeln“, sagt der Vertreter von ZondaOdzyskaj.
Gläubigerinnen und Gläubiger stehen damit vor einer schwierigen Lage: Sie müssen ihre Ansprüche anmelden, bevor klar ist, wie groß die Vermassen am Ende tatsächlich sind. Wer abwartet, bis alles geklärt ist, riskiert eine schlechtere Stellung im Verfahren.
Wer seine Forderung nicht bis zum 27. Oktober anmeldet, kann es später nachholen. Dann gilt aber eine niedrigere Rangklasse bei der Auszahlung. In der Praxis bedeutet das: Geld fließt erst, wenn alle fristgerecht angemeldeten Forderungen bedient sind. Reicht die Masse dafür nicht aus, gehen die verspäteten Gläubigerinnen und Gläubiger leer aus.
Zondacrypto: Warnung vor angeblichen Helfern
Przybyłowski ruft Geschädigte dazu auf, ihre Forderungen auf jeden Fall anzumelden – ob sie die Unterlagen selbst vorbereiten oder eine bevollmächtigte Person beauftragen. Die Initiative ZondaOdzyskaj hat bereits mehr als 300 Forderungen für ihre Kundschaft eingereicht.
Gleichzeitig warnt der Experte vor Personen, die in Internetforen und Facebook-Gruppen Hilfe bei der Vorbereitung der Anträge anbieten. Besonders riskant sind Fälle, in denen angebliche Helfer um Fernzugriff auf den Computer, um Passwörter oder um BLIK-Codes bitten.
„Ich appelliere: Lassen Sie sich hier nicht ein zweites Mal betrügen. Wir geben niemandem Fernzugriff auf den Computer. Wir geben unsere Passwörter nicht weiter und keine BLIK-Codes. Diese Daten sind nicht nötig, damit jemand beim Ausfüllen hilft oder eine Vorlage für die Meldung zur Verfügung stellt“, betont der Experte.
Für die Betroffenen sind jetzt zwei Punkte entscheidend: die rechtzeitige Anmeldung ihrer Forderung und die sorgfältige Prüfung, wem sie die Erstellung der Dokumente anvertrauen. Eine Garantie auf Rückzahlungen aus der Insolvenz von Zondacrypto gibt es nicht. Wer aber die Frist verstreichen lässt, schränkt seine Chancen auf eine teilweise Erstattung zusätzlich ein.