Mehr als 20 Frauen werfen dem Künstler sexuelle Gewalt vor. Die Justiz ermittelt in vier Fällen von 2018 bis 2019. U-Haft lehnte das Gericht trotz Antrags der Staatsanwaltschaft ab.
Patrick Bruel steht in Frankreich im Visier mehrerer Strafanzeigen von Frauen, die ihm sexuelle Gewalt vorwerfen. In vier Fällen wurde er formell beschuldigt, es geht um mutmaßliche Taten zwischen 2008 und 2019. Nach achtundvierzig Stunden Polizeigewahrsam kam der Sänger wieder frei, steht aber unter richterlicher Aufsicht.
In vier weiteren Verfahren erhielt der Künstler den Status eines sogenannten témoin assisté, also eines Zeugen mit besonderem Status.
„Eine formelle Beschuldigung von Herrn Patrick Bruel stand in neun Akten im Raum. In vier dieser Fälle haben die Ermittlungsrichter beschlossen, ihn formell zu beschuldigen. In vier weiteren Akten haben sie ihm den Status eines témoin assisté, also eines besonderen Zeugen, zuerkannt. In der letzten Akte war die Verjährungsfrist abgelaufen, sie wurde daher nicht weiterverfolgt“, erläuterte Bruels Anwältin, Maître Fanny Colin.
Der zuständige Richter für Freiheitsentziehungen am Gericht von Nanterre folgte nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Künstler in Untersuchungshaft zu nehmen.
Im Rahmen der richterlichen Auflagen darf Patrick Bruel Frankreich nicht verlassen. Außerdem darf er keinen Kontakt zu den Klägerinnen und ihren Angehörigen aufnehmen, ihre Wohnungen nicht aufsuchen und keine Massagesalons besuchen. Der Künstler muss sich zudem psychologisch behandeln lassen und eine Kaution von 500 000 Euro hinterlegen.
Die Staatsanwaltschaft hat nun zehn Tage Zeit, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen.
Als Ikone des französischen Chansons wollte Patrick Bruel in diesem Sommer eigentlich eine Festival-Tournee mit fast 15 Terminen starten. Der Sänger hat nun sämtliche Auftritte bis einschließlich September abgesagt.