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Nukleare Abschreckung: Norwegen steigt in Frankreichs Atomprogramm ein

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Norwegens Ministerpräsident Jonas Gahr Støre
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Norwegens Ministerpräsident Jonas Gahr Støre Copyright  AP Photo
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Von Jean-Philippe Liabot
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Norwegens Regierungschef Jonas Gahr Støre hat in Paris ein neues bilaterales Verteidigungsabkommen mit Frankreich geschlossen. Präsident Emmanuel Macron hatte Partnern in Europa schon vor Monaten eine gemeinsame - auch nukleare - Abschreckung angeboten.

In einer symbolischen Rede Anfang März auf dem U-Boot-Militärstützpunkt Île Longue bei Brest hatte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron eine aktualisierte Fassung der französischen Nukleardoktrin vorgestellt.

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Das Staatsoberhaupt skizzierte dabei eine "erweiterte Abschreckung“, an der sich mehrere europäische Partner beteiligen könnten. Macron stellte allerdings klar, dass die letztendliche Entscheidung ausschließlich in französischer Hand bleibe.

Acht Länder schlossen sich dem Vorstoß umgehend an: Deutschland, Polen, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Belgien, Griechenland, Schweden und Dänemark.

Norwegen ist damit das neunte Land, das an der Initiative teilnimmt. Ministerpräsident Jonas Gahr Støre würdigte den Schritt seines Landes in einer Rede nach der Unterzeichnung, die am 27. Mai im Élysée-Palast in Paris stattfand.

"Über viele Jahre hinweg waren die französischen Nuklearwaffen ausschließlich mit der Sicherheit Frankreichs selbst verknüpft. Frankreich beginnt heute einen Dialog mit seinen engsten Verbündeten darüber, wie diese Nuklearwaffen auch zur Sicherheit Europas insgesamt und zur Abschreckung militärischer Bedrohungen beitragen können.", erklärte der norwegische Regierungschef. "Wir wollen uns an diesem Dialog beteiligen – gemeinsam mit unseren nordischen Nachbarn und Partnern wie dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Polen.", so Jonas Gahr Støre weiter.

Das Königreich Norwegen ist nicht Mitglied der Europäischen Union. Die Bürgerinnen und Bürger hatten den Beitritt zuletzt 1994 in einem Referendum abgelehnt.

Präsident Emmanuel Macron bei seiner Rede am 2. März 2026 neben dem U-Boot « Le Temeraire »
Präsident Emmanuel Macron bei seiner Rede am 2. März 2026 neben dem U-Boot « Le Temeraire » AP Photo

Emmanuel Macron dankte seinerseits dem norwegischen Regierungschef, dass er "zugestimmt hat, sein Land dieser erweiterten nuklearen Abschreckung anzuschließen".

Er betonte: "Das ist ein sehr wichtiger Schritt in unserer Partnerschaft, der zu einer äußerst ambitionierten Zusammenarbeit führen wird. Diese gemeinsame Verpflichtung haben wir im Interesse unserer kollektiven Sicherheit in Europa festgelegt."

Abkommen mit neun Ländern: das steht in der Vereinbarung

Die Partnerschaft stützt sich auf drei operative und konventionelle Säulen, zu denen die Unterzeichnerstaaten unmittelbar beitragen.

Erstens geht es um die Frühwarnung. Sie umfasst den Ausbau des Nachrichtenaustauschs und der Aufklärung ballistischer oder weltraumgestützter Bedrohungen, auch jenseits der Grenzen der EU.

Zweitens soll die gemeinsame Luftverteidigung verbessert werden. Die Verbündeten können ihre Kampfjets und bodengebundenen Luftabwehrsysteme einsetzen, um die französischen Abschreckungskapazitäten zu schützen, insbesondere die strategischen Luftstreitkräfte.

Schließlich sieht die dritte Säule eine verstärkte Präsenz auf dem Territorium der Partner vor. Frankreich kann dafür zeitweise bestimmte strategische Kräfte oder technische Infrastruktur auf dem Gebiet der Partnerländer stationieren.

Ein Luftbetankungsmanöver zwischen zwei Rafale-Kampfflugzeugen
Ein Luftbetankungsmanöver zwischen zwei Rafale-Kampfflugzeugen AP Photo

Die erweiterte Abschreckung lehnt sich an die Grundsätze der französischen Doktrin an und basiert auf dem Schlüsselkonzept der strategischen Rückendeckung. Im Gegensatz zum Modell der nuklearen Teilhabe in der NATO, bei dem US-Waffen auf dem Boden von Verbündeten lagern, hält das französische Abkommen jedoch eine vollständige Trennung beim Zugriff auf die Waffen aufrecht.

Das Abkommen schließt jede Mitwirkung an der letzten Entscheidung, an der operativen Planung oder an der Durchführung möglicher Schläge aus. Das Recht, einen Nuklearschlag anzuordnen, bleibt ausschließlich dem französischen Präsidenten vorbehalten.

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