Katzen dürfen in Deutschland auch nach der Änderung des Jagdgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin geschossen werden. Tierschützer kritisieren die Regelung scharf. Eine Übersicht.
Für viele Katzenhalter ist es nur schwer zu ertragen: Die eigene Katze streift durch Wald und Feld, kehrt am Abend aber nicht nach Hause zurück. Einer der Gründe kann neben einem Autounfall sein, dass sogenannte Freigänger ins Visier von Jägern geraten ist.
Das bedeutet nicht, dass Jäger überall und jederzeit auf Hauskatzen schießen dürfen. Die Rechtslage ist kompliziert. Entscheidend sind die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
Aus 300 Metern werden 350 Meter
Niedersachsen hat das Jagdgesetz 2026 novelliert. die Neuregelung ist zum1. Juli in Kraft getreten. Jäger dürfen weiterhin Katzen schießen, es müssen aber "wildernde und erkennbar verwilderte Tiere“ sein. Außerdem müssen sie sich mindestens 350 Meter von einer Wohnbebauung entfernt aufhalten. Zuvor lag die Grenze bei 300 Metern. In Lebendfallen gefangene Katzen dürfen im Rahmen der neuen Regelung nicht erlegt werden.
Die Änderung des Jagdrechts hat die Möglichkeit des Katzenabschusses nicht bundesweit eingeschränkt. Der Abschuss von Katzen ist in einigen Ländern inzwischen verboten oder stark eingeschränkt, in anderen Ländern existieren weiterhin Regelungen, nach denen Katzen unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden dürfen.
Dabei können unter anderem Abstände zu bewohnten Gebäuden eine Rolle spielen. Der Tierschutzbund nennt für verschiedene Länder Entfernungen von 200, 300 oder sogar 500 Metern. Entscheidend ist immer die konkrete Regelung des jeweiligen Landes.
Tierschutzbund spricht von "sinnlosem Haustierabschuss“
Der Deutsche Tierschutzbund lehnt den Abschuss von Hauskatzen im Rahmen des Jagdschutzes entschieden ab. Die Organisation bezeichnet ihn als "sinnlosen Haustierabschuss“ und stellt infrage, ob freilaufende Katzen tatsächlich eine Gefahr darstellen, die das Töten von Haustieren rechtfertigt.
Besonders problematisch sei aus Sicht des Verbandes, dass ein Tier nach einem Abschuss nicht mehr beweisen könne, ob es tatsächlich gewildert habe oder lediglich unterwegs gewesen sei.
James Brückner vom Deutschen Tierschutzbund kritisiert dabei auch die Situation bei Hunden. Übertragen auf Katzen geht es um dasselbe Grundproblem: Ein Halter kann häufig erst nach dem Tod des Tieres versuchen nachzuweisen, dass es sich um ein Haustier gehandelt hat und keine konkrete Gefahr für Wildtiere bestand.
Nach Angaben des Tierschutzbundes wurden allein in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg und dem Saarland zwischen 2007 und 2022 fast 160.000 Katzen und knapp 900 Hunde getötet. Bundesweit gebe es keine vollständige Statistik, weil Abschüsse nicht in allen Ländern systematisch erfasst würden.
Der Verband fordert deshalb andere Lösungen. Dazu gehören insbesondere die Kennzeichnung und Registrierung von Katzen sowie die Kastration freilebender Tiere.
Jägerschaft warnt vor Bedrohung der Artenvielfalt
Die Jagdverbände beurteilen die Situation anders. Der Deutsche Jagdverband verweist darauf, dass verwilderte Hauskatzen erhebliche Mengen an Wildtieren erbeuten können. Aus Sicht der Jäger geht es dabei nicht um den Abschuss beliebiger Haustiere, sondern um die Möglichkeit, gegen tatsächlich wildernde Tiere vorzugehen.
Der DJV (Deutscher Jagdverband) betont zugleich den Tierschutz und stellt den Abschuss nicht als erste Wahl dar. Im Rahmen des Jagdschutzes müsse es sich um ein letztes Mittel handeln.
Der Verband sieht vor allem die große Zahl herrenloser Katzen als Problem. Nach Angaben des DJV gibt es in Deutschland mehr als zwei Millionen verwilderte Hauskatzen.
Auch der der DJV fordert deshalb eine konsequente Kastration und Registrierung von Katzen. Gleichzeitig will die Jägerschaft die Möglichkeit behalten, in bestimmten Situationen gegen verwilderte Katzen vorzugehen.
Damit gibt es durchaus eine Gemeinsamkeit zwischen Tierschützern, Naturschützern und Jägern: Alle drei Seiten sehen die unkontrollierte Vermehrung herrenloser Katzen als Problem. Der große Streit besteht bei der Frage, was mit den Tieren geschehen soll.
Hauskatze, Streuner oder Wildkatze?
Besonders schwierig wird es bei der Unterscheidung der Tiere. Eine Hauskatze kann sich weit von ihrem Zuhause entfernen und dabei ein Jagdrevier erreichen. Für den Jäger ist zunächst nicht unbedingt erkennbar, ob das Tier einen Besitzer hat.
Noch komplizierter ist die mögliche Verwechslung mit einer Wildkatze. Der NABU warnt ausdrücklich vor diesem Risiko. Eine geschützte Wildkatze darf selbstverständlich nicht mit einer Hauskatze verwechselt und getötet werden.
Für Katzenhalter ist deshalb die Kennzeichnung ihres Tieres besonders wichtig. Ein Mikrochip und die Registrierung können dabei helfen, einen Besitzer eindeutig festzustellen. Sie sind allerdings kein absoluter Schutz vor einem möglichen Abschuss, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Landesrechts erfüllt sind.
Was bedeutet das für Katzenhalter?
Für Besitzer von Freigängerkatzen bleibt vor allem eine Erkenntnis: Die Änderung des Jagdrechts bedeutet nicht, dass Katzen in Deutschland nun überall und unter allen Umständen vor einem Abschuss geschützt sind.
Ebenso falsch wäre aber die Behauptung, Jäger dürften grundsätzlich jede Katze erschießen, die ihnen außerhalb einer Ortschaft begegnet. Es müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer seine Katze frei laufen lässt, sollte sie deshalb chippen und registrieren lassen. Auch die Kastration ist eine wichtige Maßnahme, um unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. In vielen Regionen gibt es inzwischen entsprechende Katzenschutz- oder Kastrationsregelungen. Die Diskussion über den Katzenabschuss dürfte damit weitergehen.