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Neuer US-Zollhammer wegen „Zwangsarbeit“ – auch gegen Deutschland

ARCHIV: Präsident Donald Trump spricht am 2. April 2025 im Rosengarten des Weißen Hauses in Washington über neue Zölle.
Archivbild: US-Präsident Donald Trump spricht am zweiten April 2025 im Rosengarten des Weißen Hauses in Washington über neue Zölle. Copyright  AP Photo/Mark Schiefelbein, File
Copyright AP Photo/Mark Schiefelbein, File
Von Evelyn Ann-Marie Dom
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Die neu angekündigten Zölle von 10 % bis 12,5 % lösen am Freitag die auslaufenden globalen Zölle ab, die Trump Anfang des Jahres verkündet hatte.

US-Präsident Donald Trump führt neue zweistellige Zölle gegen 60 Staaten ein. Er wirft ihnen vor, Zwangsarbeit nicht wirksam zu verhindern.

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Die neuen Abgaben zwischen zehn und 12,5 Prozent treten am Freitag in Kraft. Sie ersetzen die weltweiten Zölle von zehn Prozent, die Trump Anfang des Jahres eingeführt hatte und die am selben Tag um 0.01 Uhr auslaufen.

Die am Donnerstag angekündigten Zölle treffen Dutzende Handelspartner der USA, darunter große Volkswirtschaften wie China, Indien und die Europäische Union. Zusammengenommen betreffen sie 99 Prozent der US-Importe.

„Die Vereinigten Staaten haben seit fast einem Jahrhundert ein Einfuhrverbot für Waren aus Zwangsarbeit und setzen es konsequent durch; es ist höchste Zeit, dass unsere Handelspartner dasselbe tun“, sagte US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer.

Im vergangenen Jahr belegte Trump Importe aus fast allen Ländern der Welt mit zweistelligen Zöllen. Er begründete dies damit, dass die amerikanischen Handelsdefizite einem nationalen Notstand gleichkämen.

Keine rechtliche Grundlage für solche Zölle

Der Oberste Gerichtshof entschied im Februar, dass Trump nach dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) von 1977 keine rechtliche Grundlage für solche Zölle hatte.

Die Regierung musste daraufhin den Importeuren bereits gezahlte Zölle erstatten. Trump kündigte stattdessen weltweite Abgaben von zehn Prozent auf Grundlage von Abschnitt 122 des Trade Act von 1974 an.

Diese Zölle aus Abschnitt 122 dürfen jedoch nur 150 Tage in Kraft bleiben und laufen am Freitag aus. Die auslaufenden zehn Prozent ersetzt Trump nun durch die neuen Abgaben, die als rechtlich robuster gelten als frühere Maßnahmen.

Die jetzt beschlossenen Zölle stützen sich auf Abschnitt 301 des Trade Act von 1974. Er erlaubt dem Präsidenten, Einfuhrabgaben und andere Sanktionen gegen Länder zu verhängen, denen die USA „nicht zu rechtfertigende“, „unvernünftige“ oder „diskriminierende“ Handelspraktiken vorwerfen.

Staaten, die bereits ein Einfuhrverbot für Waren aus Zwangsarbeit eingeführt haben oder sich dazu verpflichtet haben – darunter Kanada, die EU, Indien und das Vereinigte Königreich – werden mit einem Satz von zehn Prozent belegt. Andere Länder wie China, Japan und Südkorea müssen mit 12,5 Prozent rechnen.

ARCHIV - Container stehen am Hafen von Guangzhou im Bezirk Nansha in der südchinesischen Provinz Guangdong zur Verschiffung bereit, 17. April 2025.
ARCHIV - Container stehen am Hafen von Guangzhou im Bezirk Nansha in der südchinesischen Provinz Guangdong zur Verschiffung bereit, 17. April 2025. AP Photo/Ng Han Guan, File

Einige Produkte sind von den Abgaben ausgenommen, darunter Öl und Gas sowie Düngemittel. Auch Waren, die unter ein nordamerikanisches Freihandelsabkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada fallen, bleiben verschont.

Die Entscheidung löste breite Kritik in den betroffenen Staaten aus. Brasilien, das mit 12,5 Prozent belegt wird, nannte den Schritt „willkürlich und unbegründet“ und kündigte Vergeltungszölle gegen die USA an.

Washington habe sich „entschlossen, ein Thema von großer Bedeutung für die Menschenrechte und die weltweiten Kämpfe der Arbeitnehmer zu instrumentalisieren, um 59 Länder und die Europäische Union unlauterer Praktiken zu beschuldigen“, erklärte die brasilianische Regierung.

Auch Chile sieht sich mit einem Satz von 12,5 Prozent konfrontiert. Die Staatssekretärin für internationale Wirtschaftsbeziehungen, Paula Estévez, betonte, Chile verfüge über „solide Arbeitsinstitutionen, einen robusten Rechtsrahmen und ein entschlossenes Engagement zur Verhinderung und Beseitigung von Zwangsarbeit“.

Menschenrechtsorganisationen äußern Zweifel an den Motiven hinter den neuen Zöllen. Zugleich sehen sie darin ein mögliches Instrument, um Zwangsarbeit einzudämmen.

Nach dem Übereinkommen über Zwangsarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation von 1930 ist Zwangsarbeit definiert als „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sich diese Person nicht freiwillig angeboten hat“.

Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/ILO), einer UN-Sonderorganisation, lebten 2021 an jedem beliebigen Tag weltweit schätzungsweise 27,6 Millionen Menschen in Zwangsarbeit.

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