Uber-Urteil - EU-Parlament stärkt Arbeitnehmerrechte

Uber-Urteil - EU-Parlament stärkt Arbeitnehmerrechte
Von Stefan Grobe
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Die EU-Abgeordneten stärken die Rechte von Menschen in Gelegenheits- oder Kurzarbeit

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Aus dem Straßenbild sind sie nicht mehr wegzudenken: Uber-Fahrer oder Deliveroo-Boten.

Sie arbeiten auf Abruf oder auf der Grundlage von Gutscheinen.

Das Europäische Parlament hat jetzt die Rechte von Arbeitnehmern in Gelegenheits- und Kurzarbeit gestärkt.

Das Gesetz war bereits mit den EU-Ministern vereinbart worden.

Für Esther Lynch vom Dachverband der europäischen Gewerkschaften war dieser Schritt überfällig.

"Für viele Leute, die von Online-Plattformen wie Uber beschäftigt wurden, war dies das Paradebeispiel eines unlauteren Arbeitgeberverhaltens.

Die Plattformen sagten, wir haben mit Arbeitnehmerrechten nichts am Hut.

Du musst für Deine Gesundheit und Sicherheit selbst sorgen, und Du musst Dein eigenes Fahrrad oder Auto mitbringen. Wenn etwas passiert,... Pech!

Von nun an wird dieses Gerede nicht mehr möglich sein.

Der Angestellte und das Gesetz und jedes Mitgliedsland werden die Online-Plattformen künftig als vollständigen Arbeitgeber ansehen, der gesetzliche Pflichten hat."

Auf den Straßen von Brüssel sind die zumeist jungen Imbiß-Fahrer zufrieden.

Nur wenn es regne, mache es keinen Spaß, sagen einige.

Aber es gebe nun mehr Geld, man sei an der frischen Luft und treffe viele Leute.

Einen Mißbrauch der Flexibilität des Arbeitsmarktes hat das Parlament damit gestoppt.

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