Auch Madrid kann sich der nationalen Richtlinie nicht entziehen, Ärzte zu dokumentieren, die Schwangerschaftsabbrüche aus Gewissensgründen verweigern. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Regionalregierung ein Register der Abtreibungsgegner einleiten muss.
Wer einen Beruf im Gesundheitswesen ausübt und aus Gewissensgründen einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch ablehnt, muss demnächst auf einer Liste des spanischen Gesundheitsministeriums geführt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof von Madrid entschieden. Die Regionalregierung Madrid muss nun die Formalitäten zur Einrichtung eines Registers für dieses medizinische Fachpersonal einleiten.
Das Oberste Gericht von Madrid (TSJM) hat die vom Gesundheitsministerium beantragten einstweiligen Maßnahmen für zulässig erklärt. Die Region Madrid muss die Verfahren zur Erstellung eines Registers von Angehörigen der Gesundheitsberufe, die aus Gewissensgründen einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch ablehnen, einleiten.
Die Achte Sektion der Verwaltungskammer des Gerichts wies die Regionalregierung an, "unverzüglich" das Verwaltungsverfahren zur Erstellung und Genehmigung dieses Registers einzuleiten, das in der staatlichen Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch vorgesehen ist.
Die GesundheitsministerinMónica García begrüßte die Entscheidung des Gerichts und erklärte auf der sozialen Plattform X, das Register werde es ermöglichen, "den Schwangerschaftsabbruch im öffentlichen Gesundheitssystem zu garantieren". Die Regionalregierung hatte sich zunächst ablehnend geäußert.
Das Gerichtsurteil stellt jedoch klar, dass die Vorsichtsmaßnahme nicht die sofortige Einrichtung des Registers bedeutet, sondern vielmehr die Verpflichtung, die notwendigen Verfahren für seine Umsetzung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften einzuleiten.
Die Klage wurde vom Gesundheitsministerium eingereicht, nachdem sich die Madrider Regierung geweigert hatte, diesen Mechanismus einzurichten. Damit war Madrid die einzige autonome Regierungsgemeinschaft, die das in dem 2023 verabschiedeten Organgesetz vorgesehene Register nicht eingerichtet hatte.
Das Register der Verweigerer ist vertraulich und soll es den Gesundheitsverwaltungen ermöglichen, zu wissen, wie viele Fachleute freiwillige Abtreibungen aus Gewissensgründen verweigern. Das ermöglicht, die Dienstleistungen zu organisieren und die Bereitstellung von Abtreibungen im öffentlichen Gesundheitssystem zu gewährleisten.
Der Konflikt zwischen der Zentralregierung und der Comunidad de Madrid wurde vor Gericht ausgetragen, nachdem das Ministerium die Einhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung gerichtlich einforderte, während die Regionalregierung das Recht der Angehörigen der Gesundheitsberufe auf Verweigerung aus Gewissensgründen verteidigte.