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EU Kids Act: Neues EU-Gesetz nimmt Tech-Konzerne beim Kinderschutz in die Pflicht

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Straßburg, Frankreich, am 16. September 2026.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Straßburg, Frankreich, 16. September 2026. Copyright  EC - Audiovisual Service, European Union, 2026
Copyright EC - Audiovisual Service, European Union, 2026
Von Leticia Batista Cabanas & Elisabeth Heinz
Zuerst veröffentlicht am
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90 Prozent der Minderjährigen berichten laut einer Eurobarometer-Umfrage über Symptome wie Depressionen oder Konzentrationsprobleme. Mit dem EU Kids Act reagiert Brüssel auf wachsende Sorgen um die psychische Gesundheit junger Menschen im Netz.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen haben am 17. September den EU Kids Act vorgestellt.

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Der Gesetzentwurf verschärft den Schutz von Kindern im Netz und soll die körperliche und psychische Gesundheit junger Menschen stärken. Er legt ein EU-weit einheitliches Mindestalter für eigene Konten in sozialen Netzwerken fest und verbietet Accounts für Kinder unter 13 Jahren. Empfehlungsfeeds auf Basis von Profiling und besonders süchtig machende Funktionen sollen verschwinden. Anbieter müssen nachweisen, dass ihre Dienste "von Anfang an sicher" konzipiert sind.

Das Gesetz geht auf eine Sonderkommission zum Kinderschutz zurück. Diese legte im Juli 2026 den Bericht "Child safety online" vor und empfahl, den Zugang zu den sogenannten sozialen Medien deutlich einzuschränken.

Mit dem EU Kids Act will die Union einheitliche Regeln schaffen, die Kinder überall in Europa gleich schützen und einen Flickenteppich nationaler Vorschriften verhindern. Damit die Regeln gelten, müssen Europäisches Parlament und Rat noch zustimmen.

Warum der EU Kids Act nötig ist

Eine neue Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2026 zeigt: Wer früh mit sozialen Medien beginnt, verbringt deutlich mehr Zeit vor dem Bildschirm. Kinder, die vor dem Alter von zehn Jahren eingestiegen sind, berichten am Wochenende von durchschnittlich 7,5 Stunden Bildschirmzeit. Bei jenen, die erst nach 14 Jahren anfangen, sind es 5,7 Stunden. An Wochentagen verbringen 13- bis 18-Jährige im Schnitt 4,5 Stunden vor dem Bildschirm, am Wochenende steigt der Wert auf 6,1 Stunden.

Das Problem beschränkt sich nicht auf die Nutzungsdauer, sondern beginnt bei der Gestaltung der Plattformen. "Soziale Netzwerke sind längst nicht mehr das, was sie bei ihrer Entstehung waren. Viele haben sich von Orten für sozialen Austausch zu hoch komplexen Systemen entwickelt, die darauf ausgelegt sind, Aufmerksamkeit einzufangen und zu Geld zu machen", sagt Francesca Pisanu, leitende Politikreferentin bei Eurochild.

Werbemodelle, Empfehlungsalgorithmen und Funktionen mit Suchtpotenzial wie Endlos-Scrollen, Autoplay oder Push-Benachrichtigungen fördern übermäßige Nutzung bis hin zur Abhängigkeit. Unbegrenzter Zugang zu schädlichen Inhalten im Netz gefährdet die körperliche und psychische Gesundheit und verstärkt problematisches Sozialverhalten.

Nach Eurobarometer fühlen sich rund 33 Prozent der Minderjährigen gestresst oder traurig, 90 Prozent berichten über Symptome wie Depressionen, Konzentrationsprobleme oder Essstörungen. Cybermobbing lässt Angst und Einsamkeit weiter wachsen. Etwa fünf Prozent der Kinder zwischen neun und 16 Jahren werden jeden Monat online gemobbt, ein Thema, das die meisten Anrufe bei den Hilfetelefonen der Safer-Internet-Zentren auslöst.

Beschränkungen für Minderjährige und Elternkontrolle

Der EU Kids Act schafft EU-weit gültige Regeln, die Minderjährige vor allen Online-Diensten schützen sollen, von sozialen Netzwerken über Video-Plattformen und Online-Spiele bis zu App-Stores und KI-Begleitern.

Das Gesetz legt Mindestalter für den Zugang zu sozialen Netzwerken fest, etwa TikTok, Instagram und YouTube. Kinder zwischen drei und 13 Jahren sollen kein eigenes Konto haben dürfen. Sie können nur von den Eltern verwaltete Zugänge nutzen und altersgerechte Inhalte sehen. Eltern können sogenannte "Mini-Accounts" für Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren einrichten. Dort lassen sich Kontakte einschränken und die Bildschirmzeit auf bis zu eine Stunde pro Tag begrenzen.

Eltern sollen ihre Kinder jederzeit begleiten können. Plattformen müssen dafür Werkzeuge anbieten: zur Begrenzung der Bildschirmzeit, zur Einsicht und Freigabe von Kontakten, zum Anpassen von Einstellungen, zum Melden problematischer Inhalte und zur Steuerung des Gerätezugangs. So sollen Kinder nur kindgerechte Angebote nutzen.

Für Eurochild ist elterliche Kontrolle wichtig, "sie muss aber starke Schutzmechanismen ergänzen und darf sie nicht ersetzen, diese sollen automatisch für jedes Kind gelten", betont Pisanu.

"Zu großes Vertrauen in Elternfunktionen überfordert viele Betreuungspersonen und setzt voraus, dass jedes Kind Zugang zu unterstützenden, digital versierten und verfügbaren Erwachsenen hat. Diese Annahme trifft aber längst nicht auf alle Kinder zu, etwa Kinder in Pflegefamilien oder solche, die familiäre Konflikte oder Vernachlässigung erleben."

Altersnachweis und Datenschutz

Ein frei eingegebenes Geburtsdatum reicht künftig nicht mehr aus. Plattformen sollen weder Ausweisdokumente prüfen noch die Identität der Nutzerinnen und Nutzer kennen, wenn diese einen Dienst nutzen. Stattdessen kommt die EU-App zur Altersverifikation, die Europäische Digitale Identitäts-Wallet oder ein zugelassenes Dritt-System zum Einsatz. Darüber wird nur festgestellt, ob ein Kind über oder unter dem Mindestalter liegt, ohne persönliche Daten zu speichern, Standorte zu erfassen oder Profile zu verfolgen.

Binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regeln müssen Anbieter prüfen, ob bestehende Konten von Personen unter 15 Jahren genutzt werden. Können sie das Alter nicht bestätigen oder liegt es tatsächlich unter 15, müssen sie diese Konten schließen.

Pflichten für große Tech-Konzerne

Alle Online-Dienste, von sozialen Netzwerken über Video-Plattformen und Online-Spiele bis zu KI-Begleitern und Chatbots, sollen künftig "safe by design" sein, also von Anfang an sicher gestaltet werden.

Anbieter dürfen keine Funktionen mehr vorsehen, die zu zwanghafter oder übermäßiger Nutzung anregen, etwa endloses Autoplay, Infinite Scroll oder Belohnungen für das Posten von Inhalten. Sie müssen Zeitlimits und Pausen einbauen. Die Echtzeit-Standorte von Minderjährigen dürfen sie nicht mehr verfolgen oder weitergeben. Mikrofone und Kameras bleiben ausgeschaltet, solange Kinder sie nicht selbst aktivieren. Empfehlungsfunktionen, die Inhalte allein auf Basis des bisherigen Online-Verhaltens vorschlagen, sollen ebenfalls untersagt werden.

Nach Pisanus Einschätzung "sollten Kinder einen deutlich sichereren Feed sehen. Empfehlungen, die sich nur an der bisherigen Interaktion orientieren, würden standardmäßig abgeschaltet. Plattformen könnten den Feed von Kindern nicht mehr hauptsächlich nach dem sortieren, was sie möglichst lange scrollen lässt. Kinder könnten einen nicht profilierten Feed wählen, ihre Präferenzen ändern und abgeleitete Interessen löschen."

Für KI-Chatbots seien die Regeln noch nicht streng genug, warnt Pisanu. "Wir würden uns wünschen, dass das Mindestalter für eine eigenständige Nutzung noch einmal überprüft wird. Zusätzlich brauchen wir wohl spezielle Schutzvorkehrungen, etwa Grenzen für menschenähnliches und anbiederndes Design, versteckte Werbung und kommerzielle Einflussnahme."

Auch Online-Spiele und Apps müssen kindersicher werden. Anbieter sollen sie mit Altersfreigaben versehen und verhindern, dass Kinder auf nicht altersgerechte Inhalte zugreifen oder entsprechende virtuelle Produkte kaufen.

Die Beweislast liegt bei sehr großen Online-Plattformen (VLOPs). Sie müssen gegenüber der EU-Kommission und unabhängigen Prüfern nachweisen, dass ihre Dienste sicher sind. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Wie die EU Minderjährige bereits online schützt

Schon heute verfügt die EU mit dem Digital Services Act (DSA) und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) über ein solides Regelwerk.

Der DSA gilt als digitale Grundordnung. Er verpflichtet große Plattformen, spezielle Sicherheits-, Schutz- und Privatsphäreeinstellungen für Minderjährige bereitzuhalten, und verbietet verhaltensbasierte, zielgerichtete Werbung für Kinder. Die AVMSD ergänzt dies. Sie verlangt von Video- und Streaming-Plattformen Systeme zur Alterskennzeichnung und Elternkontrollen, die Kinder vor Gewalt, Hassrede und Inhalten für Erwachsene abschirmen.

Um Altersgrenzen durchzusetzen, ohne die Privatsphäre zu gefährden, hat die EU eine eigene App zur Altersverifikation entwickelt. Sie ist mit den nationalen digitalen Identitäts-Wallets verbunden und erlaubt es Nutzerinnen und Nutzern, ihr Alter über sichere Ja/Nein-Datenmarker zu bestätigen. Plattformen können so Inhalte und Kontoeröffnungen begrenzen, ohne Ausweise wie Pässe oder Geburtsurkunden zu erfassen oder zu speichern.

Der Aktionsplan gegen Cybermobbing vereinheitlicht die Definitionen und den Umgang mit digitaler Belästigung in der gesamten Union und verpflichtet Plattformen, Schutzwerkzeuge bereitzustellen.

Zudem verfolgt die EU die Strategie "Better Internet for Kids (BIK+)". Sie finanziert ein Netzwerk von Safer-Internet-Zentren in allen Mitgliedstaaten. Diese bieten mehrsprachige Hotlines, Materialien zur digitalen Bildung, Sicherheitsleitfäden und Lernangebote für Eltern, Lehrkräfte und Kinder.

"Die wichtigste Erkenntnis lautet, dass Altersgrenzen allein schwer wirksam umzusetzen sind. Unsere Umfrage zeigt, dass sie bereits heute breit umgangen werden. Viele Jugendliche haben Plattformen schon vor dem offiziellen Mindestalter genutzt, und 30 Prozent der Social-Media-Nutzerinnen und -Nutzer gaben an, beim Anmelden ein falsches Alter angegeben zu haben", teilte die Verbraucherschutzorganisation Euroconsumers Euronews mit.

Nationale Gesetze

Eine Kerngruppe von Mitgliedstaaten treibt den EU Kids Act besonders voran. An der Spitze stehen Frankreich und Dänemark, unterstützt von Griechenland, Spanien und Österreich. Sie halten zersplitterte nationale Ansätze für unzureichend im Umgang mit globalen Konzernen wie Meta.

Parallel zur EU-Regulierung arbeiten viele Länder an eigenen Vorgaben. 23 der 27 Mitgliedstaaten entwerfen, beraten oder verabschieden derzeit nationale Gesetze, die den Zugang von Minderjährigen zu sozialen Medien einschränken oder ganz verbieten sollen.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron tritt besonders lautstark für ein europäisches Verbot ein. Er drängt die Kommission, eine EU-weite Beschränkung für unter 15-Jährige vorzulegen. Das französische Parlament hatte bereits ein wegweisendes Gesetz beschlossen, das das digitale Volljährigkeitsalter auf 15 Jahre festlegt.

Nachdem der Conseil constitutionnel das ursprüngliche Totalverbot im August 2026 mit Verweis auf Meinungsfreiheit und Datenschutz kassiert hatte, schlug Frankreich einen neuen Kurs ein. Am 14. September 2026 legte Paris der EU einen überarbeiteten Plan vor: Statt eines kompletten Verbots sollen nun strenge Funktionsbeschränkungen und Elternkontrollen für 13- bis 15-Jährige gelten.

Dänemark hat bereits ein nationales Verbot sozialer Medien für unter 15-Jährige beschlossen, mit begrenzten Ausnahmen, wenn Eltern der Nutzung durch 13- und 14-Jährige zustimmen. Die dänischen Abgeordneten begründen den Schritt mit zunehmender Angst und Depression unter jungen Menschen in der Region.

Spanien, Italien, Portugal und Polen haben Entwürfe für Gesetze mit strengen Altersprüfungen vorgelegt. Der rumänische Senat hat ein Gesetz zur Beschränkung von sozialen Medien für Jugendliche bereits angenommen, es wird nun im Abgeordnetenhaus weiterberaten. Griechenland unterstützt den EU Kids Act ausdrücklich als Antwort auf zunehmendes Cybermobbing und stellt sich dabei an die Seite Österreichs, das weltweite, umsatzbasierte Strafzahlungen für nicht kooperierende Tech-Unternehmen befürwortet.

Mehrere Staaten warnen vor übermäßiger Regulierung. Tschechien und Estland lehnen pauschale Verbote von sozialen Medien ab. Sie argumentieren, solche Verbote beschneideten die digitale Freiheit und schafften neue Datenschutzrisiken durch verpflichtende Ausweiskontrollen. Estland und Belgien verweigerten zudem ihre Unterschrift unter die Jütland-Erklärung, eine internationale politische Selbstverpflichtung gegen suchterzeugende Designmerkmale. Sie setzen lieber auf bestehende Datenschutzregeln statt auf staatlich gesteuerten Internetzugang.

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