Der neue EU Kids Act soll Kinder vor süchtig machenden Social-Media-Funktionen schützen. Kritiker warnen jedoch, dass die geplante Alterskontrolle auch Erwachsene ohne Ausweis oder Smartphone ausschließen könnte.
"Kinder verdienen ein sichereres Internet", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des EU Kids Act am 17. September. Der Entwurf sieht gestufte Altersgrenzen für den Zugang zu sozialen Netzwerken vor. Für unter 18-Jährige verbietet er suchterzeugende Designelemente wie endloses Scrollen. Plattformen sollen das Alter mit einem datensparenden Ja/Nein-Token prüfen, nicht über die Kontrolle von Geburtsurkunden.
Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen stellte den Vorschlag als Aufschub dar, nicht als Verbot. Kinder sollen ab 13, 15 und 18 Jahren schrittweise Zugang zu riskanten Plattformen erhalten, statt vollständig ausgesperrt zu bleiben.
Diese Darstellung beunruhigt Organisationen für digitale Rechte. "Die Logik des Vorschlags lautet: Das Alter ist das Problem", sagt Simeon de Brouwer, Politikberater bei European Digital Rights, kurz EDRi, einem in Brüssel ansässigen Netzwerk von NGOs für digitale Rechte.
Er kritisiert, dass die Kommission mit einer Verzögerung statt mit einer Reform des Designs ansetzt. "Die Ursachen des Schadens bleiben unangetastet: das Geschäftsmodell, das süchtig machende Design, die manipulativen Praktiken, denen junge Menschen sofort ausgesetzt sind, sobald sie die jeweiligen Altersstufen erreichen."
Alter als Maß für Verletzlichkeit
De Brouwers Hauptkritik betrifft die Grundannahme des Gesetzes. Es versteht Alter als einzig relevanten Faktor für Verletzlichkeit. "Das einzige Kriterium, das überhaupt berücksichtigt wird, ist junges Alter. Doch es gibt viele weitere", sagt er.
EDRi vertritt Mitgliedsorganisationen aus der gesamten Zivilgesellschaft. Nach seinen Worten versucht das Netzwerk, "auch marginalisierte Gruppen mitzudenken, deren Stimme wir in Brüssel kaum hören".
Das ist entscheidend, denn eine Alterskontrolle verlangt von allen Nutzern, nicht nur von Kindern, nachzuweisen, dass sie alt genug sind. "Wenn wir wirklich wissen müssen, wer minderjährig ist, um ihn besser zu schützen, bedeutet das, dass wir das Alter aller kennen oder kennen müssen", führt de Brouwer aus.
"Wir machen Smartphones und Ausweisdokumente zur Voraussetzung, um digitale Räume zu betreten und Grundrechte auszuüben." Betroffen seien damit "Menschen ohne staatliche Ausweisdokumente, Staatenlose, Menschen mit Migrationsgeschichte, die noch nicht integriert sind, und Personen, die aus Überzeugung kein Smartphone besitzen".
Wer vom Zugang ausgeschlossen werden könnte
Die gleichen Hürden können auch jungen Menschen schaden, die das Gesetz eigentlich schützen soll, etwa Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die das Internet für soziale Kontakte brauchen.
De Brouwer nennt "junge Menschen, die ohnehin an den Rand gedrängt sind: Menschen mit Behinderungen, die nur wenige Begegnungen im Alltag haben; Jugendliche in ländlichen Regionen ohne Freundeskreis vor Ort; Kinder, deren Eltern kaum präsent sind oder sie nicht unterstützen und die deshalb Online-Räume brauchen, um Gleichgesinnte zu finden und mit ihnen zu sprechen". Sein Fazit: "Die Zahl junger Menschen, die dadurch etwas verlieren, ist enorm."
Francesca Pisanu, leitende Politikreferentin bei Eurochild, einem Netzwerk für Kinderrechte, begrüßt den hohen Anspruch des Gesetzes grundsätzlich. Sie stimmt jedoch zu, dass die Frage der Zugänglichkeit genauer geprüft werden muss. "Wir wissen, dass soziale Medien und das Internet insgesamt ein Raum sein können, in dem Kinder und Menschen allgemein gesellschaftliche Teilhabe finden. Sie können andere mit ähnlicher Identität finden, Erfolgsgeschichten sehen und mehr Vielfalt erleben", sagt sie.
Gleichzeitig warnt sie: "Menschen, die offline diskriminiert werden, erleben Diskriminierung sehr wahrscheinlich auch online." Deshalb sei wichtig, "dass alle inklusiven Funktionen gleichzeitig mit den Schutzfunktionen greifen", damit sie sich "nicht gegenseitig widersprechen".
Pisanu verweist auf eine mit Eurochild verbundene Studie aus den Niederlanden. Demnach "befürworteten gerade Kinder mit Behinderungen oder mit psychischen Problemen ein Verbot". Das zeige, dass marginalisierte Gruppen bei diesem Thema keineswegs mit einer Stimme sprechen.
Gesetze greifen ineinander und könnten sich aushebeln
Für de Brouwer liegt das Grundproblem im politischen Timing. Aus seiner Sicht droht der Kids Act den Digital Fairness Act zu überlagern, eine parallele Initiative, die den Verbraucherschutz "überall, unabhängig vom genutzten Dienst" stärken soll, nicht nur für Kinder.
"Die Gefahr ist, dass wir durch die starke Fokussierung auf Kinder und Jugendliche an anderer Stelle verlieren. Wir verspielen den politischen Schwung, mit dem wir über den Digital Fairness Act den Schutz aller verbessern wollten", sagt er. Der Akt könne nun "in verwässerter Form" kommen.
Ebenso deutlich macht er, dass viele Schutzmechanismen nicht nur für Minderjährige gelten sollten. "Wer möchte nicht vor KI-Begleitern geschützt werden, die ausdrücklich darauf ausgelegt sind, süchtig zu machen und einen immer wieder zurückzuholen?", fragt er. Plattformen müssten vielmehr "verpflichtet werden, nicht süchtig zu machen". Außerdem brauche es "ein Recht auf nicht personalisierte Dienste".
Pisanu vertritt eine weniger konfrontative Linie. Eurochild fordert, dass Sicherheit durch Gestaltung, auf Englisch "safety-by-design", verbindliches Recht wird und nicht nur eine Empfehlung aus dem Digital Services Act bleibt. Sie begrüßt, dass bestimmte Schutzvorgaben, etwa Voreinstellungen bei Empfehlungssystemen, auch für nicht registrierte Nutzer gelten würden, "weil einige dieser Sicherheitsfunktionen auch für Menschen greifen, die kein Konto haben".
Dennoch sind sich beide Gesprächspartner in einem Punkt einig: Der Entwurf beantwortet die Frage, wie man Kinder schützt, deutlich, lässt aber offen, wie man alle schützt, die verletzlich sind, aber nicht minderjährig.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun eine Position zum Kids Act finden. Die Kommission soll bis zum 31. August 2030 prüfen, wie sich die neuen Regeln auf Grundrechte auswirken. Wie sich dabei das Verhältnis von Schutz und Ausschluss einpendelt, bleibt vorerst offen.