Zwei europäische Staaten schaffen es in einem neuen weltweiten Ranking der Steuersysteme für Auswanderer in die Top Ten, Deutschland landet ganz hinten. Der Bericht zeigt, warum niedrige Steuern ein Land nicht automatisch lebenswert machen.
Ein neues Ranking von Global Citizen Solutions (GCS) vergleicht 48 Rechtsordnungen anhand dieser Faktoren. In Europa liegen Malta und Zypern vorn, obwohl keines der beiden Länder den niedrigsten offiziellen Einkommensteuersatz bietet.
Der Bericht arbeitet mit elf Indikatoren, gebündelt in drei Kategorien: Steuerlast, Steuerstruktur und Investitionsmigration, also Programmen für Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft. Daraus ergibt sich eine Gesamtbewertung. Je höher der Wert, desto günstiger sind die Bedingungen für international mobile Menschen.
Unter Steueroptimierung versteht der Bericht die legale Gestaltung der eigenen Finanzen, um die Steuerlast zu senken.
Malta und Zypern in den Top zehn
Die beiden europäischen Länder in den globalen Top zehn, Malta und Zypern, schneiden vor allem deshalb so gut ab, weil sie Zugezogenen in bestimmten Fällen steuerliche Vorteile bieten. Besonders begünstigt wird Einkommen, das im Ausland erzielt wird – statt einfach nur mit niedrigen Steuersätzen zu werben.
Bei der Steuerlast erreichen Malta und Zypern jeweils 82 von 100 Punkten, bei der Steuerstruktur jeweils 63. In der Kategorie Investitionsmigration kommt Malta auf 83 Punkte und liegt damit knapp vor Zypern mit 78 Punkten. Insgesamt bedeutet das Platz sechs für Malta und Platz zehn für Zypern.
Nach Angaben von GCS erreichen beide Länder diese Platzierungen „durch bevorzugte Sonderregime und nicht durch niedrige nominelle Steuersätze“.
In Europa komplettieren Monaco (68,6), Georgien (68,3) und Bulgarien (62,8) die Top fünf.
Hinter diesen Spitzenreitern liegen alle europäischen Werte unter 60 Punkten; weltweit reicht das nicht mehr für die Top zwanzig.
Deutschland weltweit Schlusslicht
Deutschland landet unter allen 48 untersuchten Rechtsordnungen auf dem letzten Platz. Beim Kriterium Steuerstruktur, das den Umgang mit Auslandseinkommen und wegziehenden Personen abbildet, erreicht das Land nur 17 von 100 Punkten.
Der Bericht nennt die Besteuerung des weltweiten Einkommens von Steuerpflichtigen, die Erbschaftsteuer und eine Wegzugssteuer als wesentliche Gründe für die schlechte Platzierung Deutschlands.
Auch Dänemark (30,4), Spanien (36,9), Frankreich (37,7) und Norwegen (38,4) liegen im europäischen Vergleich weit unten.
Den nächstniedrigeren europäischen Wert verzeichnet das Vereinigte Königreich mit 50,9 Punkten. Höhere Werte stehen jeweils für günstigere steuerliche Bedingungen für Menschen, die ins Ausland ziehen.
Unter den fünf größten Volkswirtschaften Europas schneidet Italien mit 56,9 Punkten am besten ab. Im europäischen Ranking bedeutet das Platz neun, weltweit Platz 26.
Mehrere andere europäische Staaten liegen dicht beieinander, mit Werten zwischen 58,2 Punkten für die Schweiz und 51,2 für die Niederlande. In dieser Spanne bewegen sich auch die Türkei (56,9), Ungarn (54,9), Schweden (54,1) und Irland (53,1).
Steuerlast: Monaco, Bulgarien und Andorra vorn
Ein anderes Bild ergibt sich, wenn man die drei Teilbereiche des Rankings getrennt betrachtet.
Die Bewertung der Steuerlast berücksichtigt die Einkommensteuer für Privatpersonen, die Besteuerung von Kursgewinnen aus börsennotierten Wertpapieren, eine mögliche Vermögensteuer sowie die Erbschaftsteuer.
Die höchste Punktzahl bei der Steuerlast erreichen Monaco (93), Bulgarien (92) und Andorra (89). Dahinter folgen Malta (82) und Zypern (82).
Die niedrigsten europäischen Werte in dieser Kategorie verzeichnen Spanien (25), Frankreich (26) und Dänemark (30). Deutschland kommt trotz seines letzten Gesamtplatzes auf 40 Punkte.
Wie Staaten Auslandseinkommen besteuern
Die Steuerstruktur beschreibt, wie ein Land Einkommen aus dem Ausland und wegziehende Personen besteuert. Hier teilen sich Malta und Zypern mit jeweils 63 Punkten den europäischen Spitzenwert.
Deutschland bildet mit 17 Punkten das Schlusslicht, gefolgt von Ungarn (25), Andorra (26), Estland (27) und Bulgarien (29). Die Türkei kommt ebenfalls auf 29 Punkte, wird im Bericht jedoch gesondert geführt.
Ein Land kann also in einer Kategorie gut abschneiden und dennoch insgesamt schlecht dastehen. GCS schreibt dazu: „Die zentrale Erkenntnis ist, dass der Steuersatz einer Rechtsordnung und die Struktur ihres Steuersystems weitgehend unabhängig voneinander sind.“
Zusammen machen Steuerlast und Steuerstruktur 85 Prozent des Index aus; beide fließen mit gleichem Gewicht ein.
Europa im weltweiten Vergleich
An der Spitze des weltweiten Rankings liegen die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) mit 82,7 Punkten. Dort gibt es keine Einkommensteuer für Privatpersonen, eine Verbrauchsteuer von fünf Prozent und keine Wegzugssteuer.
Den zweiten Platz belegt Antigua und Barbuda mit 82,2 Punkten, dahinter folgen Paraguay (77,2), Hongkong (76,9) und die Bahamas (76,2).
Am unteren Ende des Rankings stehen die Vereinigten Staaten mit 33,5 Punkten auf Platz 46. Nur Dänemark und Deutschland schneiden noch schlechter ab. Japan liegt mit 36,4 Punkten auf Rang 45.
Gute Steuerwerte gleich bessere Lebensqualität?
Der Bericht stellt seine Ergebnisse außerdem den Lebensqualitäts-Rankings des Global Passport Index 2026 gegenüber. Länder mit hoher Lebensqualität schneiden bei der Steueroptimierung oft deutlich schlechter ab.
So liegt Schweden bei der Lebensqualität weltweit auf Rang zwei, bei der Steueroptimierung aber nur auf Platz 32. Deutschland belegt hier Rang drei und 48, Dänemark Rang vier und 47, Norwegen Rang fünf und 40.
Allerdings nennt der Bericht sieben Ausnahmen, die sowohl bei der Steueroptimierung in der oberen Hälfte als auch bei der Lebensqualität in den Top 50 liegen: Malta, Zypern, Portugal, die Schweiz, Uruguay, Costa Rica und Mauritius. Portugal kommt bei der Steuer auf Platz 23 und bei der Lebensqualität auf Platz 11, Malta auf Platz sechs beziehungsweise 28.
Keines dieser sieben Länder erhebt gar keine Einkommensteuer. Laut Bericht locken sie stattdessen mit einer günstigen Behandlung von Auslandseinkommen – etwa durch Ausnahmen, Sonderregime oder Regeln, nach denen dieses Einkommen nur bei Überführung ins Land besteuert wird. So ziehen sie Auswanderungswillige an und erzielen dennoch Steuereinnahmen zur Finanzierung öffentlicher Leistungen.
Die 48 untersuchten Rechtsordnungen hat GCS nach ihrer Bedeutung für Umzug und Steuerplanung ausgewählt, nicht nach der Größe ihrer Volkswirtschaften.