Nach Aufhebung des Haftbefehls ist der Weg für den früheren katalanischen Regierungschef frei. Puigdemont begrüßt die Amnestie, warnt jedoch: "Sie ist nicht die Lösung" für die Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien.
Der frühere Präsident der katalanischen Regionalregierung, Carles Puigdemont, kann dank einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach neun Jahren auf der Flucht vor der Justiz nach Spanien zurückkehren. Am Dienstag begrüßte er das Ende des Verfahrens gegen ihn, warnte jedoch zugleich, die ihm gewährte Amnestie sei "nicht die Lösung" für die Unabhängigkeitsbestrebungen eines Teils der katalanischen Bevölkerung.
"Die Amnestie ist nicht die Lösung", sagte Puigdemont bei einer kurzen Pressekonferenz im belgischen Waterloo, wo er seitdem lebt. Gegen ihn lag eine Festnahmeanordnung vor, weil er an der Organisation des Referendums am 1. Oktober 2017 beteiligt war. "In den Beziehungen zwischen Katalonien und Spanien wird heute nichts gelöst", betonte er.
Der Vorsitzende von Junts per Catalunya beklagte, das gegen ihn geführte Verfahren sei eine "zweckwidrige Nutzung der Justiz". Solche Praktiken seien "typisch für autoritäre Regime und daher in einer europäischen Demokratie inakzeptabel". Puigdemont hatte Spanien nach der einseitigen Unabhängigkeitserklärung Kataloniens und der Anwendung von Artikel 155 der Verfassung verlassen.
Mit der Verabschiedung des Amnestiegesetzes im Jahr 2024 öffnete sich die Tür für eine mögliche Rückkehr. Bislang riskierte er bei einer Rückkehr jedoch eine Festnahme, weil gegen ihn weiterhin ein Haftbefehl wegen des Vorwurfs der Veruntreuung bestand. Am Dienstag hob der Richter des Obersten Gerichtshofs, Pablo Llarena, den Haftbefehl auf, nachdem das Verfassungsgericht die Anwendung der Amnestie auch auf den Straftatbestand der Veruntreuung bestätigt hatte. Das Gericht entschied über eine Klage der früheren katalanischen Ministerin Dolors Bassa, nachdem der Oberste Gerichtshof die Anwendung der Amnestie auf den Vorwurf der Veruntreuung abgelehnt hatte.
Im Kern ging es um die Frage, ob der Einsatz öffentlicher Mittel zur Finanzierung des Unabhängigkeitsreferendums von der Amnestie erfasst werden kann. Der Oberste Gerichtshof verneinte dies. Er sah darin einen persönlichen materiellen Vorteil für die Initiatoren. Das Verfassungsgericht wies diese Auslegung zurück. Puigdemont, der bislang nicht verraten hat, wann er nach Spanien zurückkehren will, sagte, er habe sich "ins Exil begeben, um Politik zu machen".
Ziel sei es gewesen, die Rechte der katalanischen Bürger zu verteidigen, die seiner Ansicht nach durch Artikel 155 "bedroht" gewesen seien. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei "eine Zurückweisung der Repression", der einige Verantwortliche des "Procés" ausgesetzt gewesen seien.