Vier ehemalige Präsidenten des Verfassungsgerichts stellen sich hinter die Maßnahmen der von der aktuellen Parlamentsmehrheit gewählten Richter. In einer Erklärung nennen sie diese Schritte nötig, um das Gericht wieder funktionsfähig zu machen.
Die früheren Präsidenten des Verfassungsgerichts kritisierten außerdem die Haltung von Präsident Karol Nawrocki und von Gerichtspräsident Bogdan Święczkowski. „Es gibt keinen anderen Weg“, betonten sie.
Das Dokument unterschrieben Marek Safjan, Jerzy Stępień, Bohdan Zdziennicki und Andrzej Zoll.
Nach ihrer Einschätzung steckt das Verfassungsgericht seit mehr als einem Jahrzehnt in einer tiefen Krise. Die Autoren der Erklärung weisen darauf hin, dass in den Spruchkörpern Personen sitzen, die sie als fehlerhaft berufen bezeichnen, während Richter, die ihrer Ansicht nach rechtskonform gewählt wurden, außen vor bleiben.
Die früheren Präsidenten verweisen außerdem auf eine Lähmung der Arbeit des Gerichts, weil die Generalversammlung der Richter des Verfassungsgerichts nicht einberufen wird. Sie erinnern in diesem Zusammenhang an nicht umgesetzte Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union, die die Wiederherstellung des Status einer unabhängigen und unparteiischen Institution verlangen.
Nach Ansicht der Unterzeichner tragen die Bürger die Folgen der aktuellen Lage. Sie hätten nur noch eingeschränkte Möglichkeiten, ihre Rechte und Freiheiten wirksam zu schützen, etwa über eine Verfassungsbeschwerde.
Kritik an Präsident und bisheriger Führung des Verfassungsgerichts
Die Verfasser der Erklärung bewerteten das Handeln von Karol Nawrocki und Bogdan Święczkowski kritisch. Sie warfen ihnen vor, seit vielen Monaten zu blockieren, dass die vom Sejm gewählten Richter ihre Ämter antreten können. Sie nahmen auch Bezug auf den Besuch des Präsidenten am Freitag im Sitz des Gerichts, den sie als „direkten Versuch, die Autonomie des Verfassungsgerichts zu verletzen“ bezeichneten.
Die früheren Präsidenten betonten, man dürfe dem sich vertiefenden Krisenzustand nicht tatenlos zusehen. Nach ihrer Auffassung zielen die Schritte der neuen Richter darauf, den verfassungsgemäßen Betrieb des Gerichts wiederherzustellen. Als nächsten Schritt solle man ihnen ermöglichen, die im Gesetz vorgesehenen Verfahren durchzuführen.
Dazu zählen sie vor allem die Einberufung der Generalversammlung der Richter des Verfassungsgerichts sowie Beschlüsse über die Anträge des Generalstaatsanwalts auf Aufhebung der Immunität von Bogdan Święczkowski und Bartłomiej Sochański.
"Es gibt keinen anderen Weg, um die Verfassungskrise zu beenden und der Gesellschaft das Verfassungsgericht zurückzugeben“, schrieben die Unterzeichner.
Richterversammlung soll sich am dritten November treffen
Unterdessen hat Richterin Anna Korwin-Piotrowska, die nach den Ereignissen am Freitag angekündigt hatte, die Leitung der Arbeit des Gerichts zu übernehmen, die Generalversammlung der Richter des Verfassungsgerichts für Dienstag, den dritten November, einberufen. Einer der Tagesordnungspunkte soll die Verabschiedung des Haushalts der Institution für das Jahr 2027 sein. Auf der Tagesordnung sollen außerdem Fragen im Zusammenhang mit den Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Święczkowski und Sochański stehen.