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Polens Verfassungsgerichtskrise: Das steckt hinter dem Konflikt

Richter Bogdan Święczkowski bei den abendlichen Demonstrationen vor dem Gebäude des Verfassungsgerichts am 30.10.2026.
Richter Bogdan Święczkowski bei Abendprotesten vor dem Gebäude des Verfassungsgerichts, 30.10.2026 -  Copyright  Mateusz Jaroński, Euronews
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Von Jan Bolanowski
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Der Streit um das Verfassungsgericht gehört zu den schwersten und längsten Machtkonflikten im heutigen Polen. Wer die aktuelle Lage verstehen will, muss auf das Jahr 2015 zurückblicken.

Nach seinem Amtsantritt 2023 leitete Donald Tusks Regierungskoalition Schritte ein, um die von der PiS eingeführten Justizreformen rückgängig zu machen.

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Der Konflikt trat 2026 in eine neue Phase ein, als Präsident Karol Nawrocki sich weigerte, die Amtseide mehrerer vom Parlament gewählter Richter entgegenzunehmen.

Am Freitag erreichte die Konfrontation vor dem Sitz des Verfassungsgerichts einen neuen Höhepunkt. Beide Seiten stellen die Legitimität der jeweils anderen infrage.

Euronews erklärt den Konflikt anhand von fünf zentralen Etappen.

1. 2015: Fünf Richter, zwei konkurrierende Ernennungen

Die Krise begann im Juni 2015, als die scheidende Koalition aus PO und PSL das Gesetz änderte, um dem Parlament die Wahl von fünf Verfassungsrichtern noch vor der Parlamentswahl im Oktober zu ermöglichen.

Am 8. Oktober wählte der scheidende Sejm (das Parlament) Roman Hauser, Andrzej Jakubecki, Krzysztof Ślebzak, Bronisław Sitek und Andrzej Sokala. Präsident Andrzej Duda weigerte sich jedoch, ihre Amtseide entgegenzunehmen.

Nachdem die PiS-Partei die Wahl gewonnen hatte, erklärte das neu gewählte Parlament die vorherigen Ernennungen für ungültig und bestimmte am 2. Dezember fünf andere Kandidaten. Duda nahm deren Amtseide entgegen.

Einen Tag später entschied das Verfassungsgericht jedoch, dass drei der Ernennungen durch das vorherige Parlament rechtmäßig gewesen seien, zwei hingegen nicht. Zudem stellte es fest, dass der Präsident den Amtseid ordnungsgemäß gewählter Richter unverzüglich entgegennehmen müsse.

Damit waren drei der fünf Sitze bereits rechtmäßig besetzt. Die anschließenden Ernennungen der PiS für diese Posten wurden deshalb angefochten. Die drei umstrittenen Richter Mariusz Muszyński, Henryk Cioch und Lech Morawski wurden als sogenannte „Ersatzrichter“ des Verfassungsgerichts bekannt.

Während PO und PSL ihre Befugnisse überschritten hatten, indem sie zwei Richterposten vorzeitig besetzten, stellte die PiS auch drei Ernennungen infrage, die das Verfassungsgericht zuvor für rechtmäßig erklärt hatte.

2. 2016–2023: Umbau des Verfassungsgerichts und Zweifel an seiner Unabhängigkeit

Nach ihrem Amtsantritt änderte die PiS die Regeln für die Arbeit des Verfassungsgerichts. Dazu gehörten unter anderem die Abläufe bei Gerichtsverfahren, die erforderliche Zahl der Richter sowie die Abstimmungsmehrheiten.

Im März 2016 erklärte das Verfassungsgericht die ersten Änderungen für verfassungswidrig. Die Regierung von Ministerpräsidentin Beata Szydło weigerte sich jedoch, das Urteil zu veröffentlichen. Sie argumentierte, es sei unter Missachtung der geltenden Verfahrensregeln zustande gekommen.

Der Konflikt verschärfte sich, nachdem Julia Przyłębska im Dezember 2016 Präsidentin des Verfassungsgerichts geworden war. Auch die drei umstrittenen, von der PiS ernannten Richter durften an der Arbeit des Gerichts mitwirken.

Kritiker warfen der Regierung vor, mit den Änderungen die richterliche Unabhängigkeit zu untergraben und das Verfassungsgericht unter politische Kontrolle zu bringen. Die PiS verteidigte ihr Vorgehen hingegen als Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Institution und Reform des Justizsystems.

Der Konflikt erreichte auch die europäischen Gerichte. 2021 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Besetzung des Verfassungsgerichts unter Beteiligung von Mariusz Muszyński nicht den Anforderungen an ein gesetzmäßig errichtetes Gericht entsprochen habe.

Im selben Jahr erließ auch das polnische Verfassungsgericht Urteile, mit denen es den Vorrang bestimmter EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Justiz infrage stellte.

In den Jahren 2022 und 2023 traten schließlich auch innerhalb des Verfassungsgerichts Spannungen zutage. Mehrere Richter stellten Przyłębskas Verbleib an der Spitze des Gerichts infrage. Sie argumentierten, ihre sechsjährige Amtszeit als Präsidentin sei abgelaufen. Przyłębska vertrat dagegen die Auffassung, bis zum Ende ihrer neunjährigen Amtszeit als Richterin im Amt bleiben zu können.

3. 2024–2025: Tusks Koalition versucht, die Reformen rückgängig zu machen

Nach der Parlamentswahl im Oktober 2023 erklärte die Regierungskoalition von Donald Tusk die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit zu einer ihrer zentralen Prioritäten.

Im März 2024 verabschiedete der Sejm eine Resolution, in der er den Status der drei umstrittenen, von der PiS ernannten Richter sowie Przyłębskas Befugnis zur Leitung des Verfassungsgerichts infrage stellte.

Im September folgten zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Gerichts. Sie sahen Änderungen bei der Ernennung von Richtern und der Arbeitsweise der Institution vor. Präsident Andrzej Duda legte beide Entwürfe dem Verfassungsgericht zur Prüfung vor und verhinderte damit ihr Inkrafttreten.

Im Dezember 2024 ernannte Duda Bogdan Święczkowski, einen ehemaligen Generalstaatsanwalt und engen Vertrauten von Zbigniew Ziobro, zum Präsidenten des Verfassungsgerichts.

Unterdessen schränkte die Regierung die Veröffentlichung von Urteilen des Verfassungsgerichts im Gesetzblatt ein. Sie begründete dies mit Bedenken hinsichtlich der Zusammensetzung des Gerichts. Dessen Führung bezeichnete den Schritt als rechtswidrig und betonte, die Urteile blieben weiterhin bindend.

Die Folge war eine zunehmende institutionelle Blockade: Die Regierung stellte die Legitimität des Verfassungsgerichts infrage, während dieses seinerseits die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns anzweifelte.

4. 2026: Nawrocki verweigert vier Richtern die Entgegennahme des Amtseids

Im März 2026 verschärfte sich die Krise, als der Sejm sechs neue Richter für das Verfassungsgericht wählte. Sie sollten Richter ersetzen, deren Amtszeiten ausliefen: Krystian Markiewicz, Anna Korwin-Piotrowska, Maciej Taborowski, Magdalena Bentkowska, Marcin Dziurda und Dariusz Szostek.

Präsident Karol Nawrocki nahm die Amtseide von Bentkowska und Szostek entgegen, verweigerte dies jedoch bei den übrigen vier Kandidaten.

Sein Büro begründete die Entscheidung mit Bedenken hinsichtlich des Ernennungsverfahrens, darunter der Einhaltung von Fristen und der vorgeschriebenen Einzelabstimmungen. Zudem vertrat es die Auffassung, dass der Präsident nicht verpflichtet sei, Ernennungen automatisch anzuerkennen.

Die Regierung hielt dagegen, dass der Sejm laut Verfassung zur Wahl der Richter befugt sei und der Präsident deren Ernennung nicht blockieren könne.

Am 9. April legten die vier Richter ihre Amtseide vor einem Notar im Parlament ab und übermittelten die entsprechenden Dokumente an das Präsidialamt. Nawrockis Büro und Verfassungsgerichtspräsident Święczkowski wiesen dieses Vorgehen zurück. Ihrer Auffassung nach müsse der Amtseid in Anwesenheit des Präsidenten geleistet werden.

Am 12. Mai verschärfte das Verfassungsgericht den Streit mit einer Entscheidung im Verfahren K 3/26. Darin stellte es fest, dass der Präsident nicht verpflichtet sei, jede Ernennung entgegenzunehmen, und bei der Ablegung des Amtseids persönlich anwesend sein müsse.

Die Regierung focht das Urteil an und verwies dabei auf den umstrittenen Status der Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt hatten.

Im Mai erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine einstweilige Maßnahme, mit der die polnischen Behörden verpflichtet wurden, die vier Richter nicht daran zu hindern, ihre Aufgaben aufzunehmen. Auch die Venedig-Kommission erklärte, die Rolle des Präsidenten bei der Vereidigung solle rein zeremonieller Natur sein. Eine Verweigerung oder Verzögerung dürfe einen Richter nicht daran hindern, sein Amt anzutreten.

5. Oktober 2026: Der Konflikt erreicht den Sitz des Verfassungsgerichts

Im Oktober eskalierte der Konflikt erneut, als auch Maciej Taborowski seinen Amtseid im Parlament ablegte, nachdem er keine Einladung des Präsidenten erhalten hatte.

Święczkowski weigerte sich, Amtseide anzuerkennen, die nicht in Anwesenheit des Präsidenten geleistet worden waren. Zudem hinderte er einige der neu gewählten Richter daran, an Gerichtsverfahren mitzuwirken.

Am 30. Oktober ordnete Richterin Anna Korwin-Piotrowska unter Berufung auf Bestimmungen zur vorübergehenden Suspendierung von Richtern an, Święczkowski und dessen Stellvertreter Bartłomiej Sochański für einen Monat von ihren Aufgaben zu entbinden. Anschließend übernahm sie die Leitung der Institution.

Sie begründete den Schritt damit, dass die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts wiederhergestellt und allen vom Sejm gewählten Richtern die Ausübung ihres Amtes ermöglicht werden müsse.

Die bisherige Gerichtsführung wies die Entscheidung als rechtswidrig zurück. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für eine Suspendierung des Präsidenten. Zudem seien Richter, die ihren Amtseid außerhalb des vom Präsidenten vorgesehenen Verfahrens abgelegt hätten, keine vollwertigen Mitglieder des Verfassungsgerichts.

Die Konfrontation verlagerte sich daraufhin in das Gerichtsgebäude. Nachdem sieben Richter in Begleitung von Beamten des Staatlichen Personenschutzdienstes den Sitz des Verfassungsgerichts betreten hatten, kam es zu Handgreiflichkeiten. Präsident Nawrocki traf in der Nacht ein und bezeichnete die Ereignisse als Versuch, eine Verfassungsinstitution zu übernehmen. Er forderte dringende Gespräche mit den politischen Spitzen des Landes.

Am Samstag erklärte Święczkowski, er und die verbliebenen Richter würden versuchen, die Kontrolle über das Verfassungsgericht zurückzugewinnen. Korwin-Piotrowska kündigte unterdessen an, für den 3. November eine Vollversammlung der Richter einzuberufen.

Worum geht es?

Die Krise um das polnische Verfassungsgericht dreht sich längst nicht mehr nur um Richterernennungen oder die Frage, wer die Institution leitet. Sie wirft grundlegende Fragen zur Gewaltenteilung, zur richterlichen Unabhängigkeit und zur Verbindlichkeit von Verfassungsgerichtsurteilen auf.

Die Folgen reichen über die politischen Institutionen hinaus. Wenn Urteile nicht veröffentlicht werden und staatliche Organe über ihre rechtliche Gültigkeit streiten, entsteht auch für Bürger und Unternehmen Unsicherheit – etwa bei Gesetzen zu Steuern und öffentlichen Dienstleistungen.

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