Taylor Swift lässt Stimme und Bild markenrechtlich schützen. Sie reagiert damit auf mutmaßlichen KI-Missbrauch und folgt dem Beispiel von Matthew McConaughey.
Seht, wozu ihr sie gebracht habt …
Taylor Swift hat in den USA Markenrechte für ihre Stimme und ihr Bild beantragt. Damit will sie sich offenbar gegen Imitate durch Künstliche Intelligenz schützen.
Der Pop-Superstar hat drei Markenanmeldungen in den USA eingereicht. Eine nutzt ein Foto von ihr auf der Bühne während ihrer Eras Tour; die beiden anderen sind Audio-Clips, in denen sie sich vorstellt, als sie ihr letztes Album, ‚The Life Of A Showgirl’, bewirbt.
Hier das von Swift geschützte Bild:
„Wenn sie bestimmte, mit ihrer Stimme verbundene Formulierungen als Marke eintragen lässt, kann Swift nicht nur gegen identische Reproduktionen vorgehen, sondern auch gegen Imitationen, die 'verwechslungsfähig ähnlich' sind, ein zentrales Kriterium im Markenrecht“, schrieb der Markenrechtler Josh Gerben, der die Details der Anträge zuerst auf seinem Blog (Quelle auf Englisch) veröffentlichte.
Er erklärte, die Anmeldungen könnten Swift „eine zusätzliche Schutzschicht“ verschaffen.
„Theoretisch könnte sie, falls eine Klage wegen des Einsatzes von Swifts Stimme durch eine KI eingereicht wird, geltend machen, dass jede Nutzung ihrer Stimme, die wie die eingetragene Marke klingt, ihre Markenrechte verletzt.“
Er fügte hinzu: „Gleiches gilt für die Bildanmeldung. Wenn jemand eine KI-generierte Version von Taylor in einem Jumpsuit mit Gitarre oder etwas Ähnlichem erstellt, hat Swift nun einen bundesrechtlichen Markenanspruch.“
Dieser Schritt folgt auf mehrere KI-generierte Versionen von Swift, die bereits online aufgetaucht sind, von pornografischen Bildern bis hin zu einem manipulierten Wahlkampfspot, in dem die gefeierte Sängerin scheinbar Donald Trump unterstützt.
Der Schritt kommt auch, nachdem der Oscarpreisträger Matthew McConaughey als erster Hollywood-Star Markenrecht als Schutz gegen KI genutzt hat. Er sagte dem „Wall Street Journal“ Anfang dieses Jahres, er habe seine Stimme und sein Ebenbild gegen KI-Kopien als Marke eintragen lassen.