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Können Sie Ihrem Haustier Geld vererben?

Können Sie Ihrem Haustier Geld vererben?
Können Sie Ihrem Haustier Geld vererben? Copyright  AP Photo
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Von Diana Resnik
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Können Sie Ihrem Haustier Geld vererben? Ganz so einfach ist das nicht. Doch das können Sie tun.

Haustiere sind für viele Menschen richtige Familienmitglieder. Viele wollen ihr Tier deshalb auch nach ihrem Tod absichern. Doch, können Haustiere in Deutschland überhaupt Geld erben?

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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt in Paragraph 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich klar: "Tiere sind keine Sachen."

Sie bilden eine Sonderkategorie, die sogenannte "sui generis". Sie stehen somit zwischen Sachen und Personen. Denn Tiere sind leidensfähig und verdienen daher einen besonderen Schutz, zum Beispiel durch besondere Gesetze, wie das Tierschutzgesetz (TierSchG). Doch, folgt daraus, dass Haustiere das Geld von Frauchen oder Herrchen erben können?

Ganz so einfach ist das nicht. Auch wenn Tiere keine Sachen sind, können Paragraphen für Sachen dennoch Anwendung finden, soweit keine anderen Gesetze greifen.

Zum Beispiel können Tiere gestohlen werden (Diebstahl statt Entführung). Tiere kann man kaufen, verkaufen, verschenken und bei Beschädigung Schadensersatz einfordern.

Dementsprechend haben Tiere selbst keine echten eigenen Rechte oder Pflichten im juristischen Sinn. Sie sind rechtliche Objekte, für die der Mensch verantwortlich ist.

Paragraph 1 BGB stellt zudem klar, dass Tiere rechtlich nicht rechtsfähig seien und deshalb nichts erben können.

Laut BGB können nur Menschen oder juristische Personen Träger von Rechten und Pflichten sein. Das Tier wird im Erbfall eher zum Teil des Nachlassvermögens, jedoch nicht zum Erben.

Dennoch können Sie für Ihr Haustier vorsorgen: durch die sogenannte Auflage im Testament. Sie können dabei eine Vertrauensperson als Erbe einsetzen und diese verpflichten, angemessen für Ihr Tier zu sorgen.

Dabei können Sie bei der Ausgestaltung der Auflage ins Detail gehen und festhalten, wie viel Auslauf Ihr Tier braucht oder welcher Tierarzt zuständig sein soll. Außerdem können Sie bestimmen, dass das Tier in seinem gewohnten Zuhause weiterleben kann, indem Ihr Haus mit dem Tier an dieselbe Person übergeht.

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