Ein ungewöhnlicher Vorfall an der Burgruine Metilstein bei Eisenach, einer vorgelagerten Stätte zur Wartburg, hat für Aufsehen gesorgt: Ein Mann legte dort eigenmächtig Mauerreste frei. Der Fall wirft Fragen zum Umgang mit archäologischem Erbe und zur Rolle von Laienforschern auf.
Die fast 1000 Jahre alte Wartburg ist eine der bekanntesten Burgen Deutschlands. Sie wurde 1999 als erste deutsche Burg von der UNESCO auf die Welterbeliste gesetzt.
Dort in der Nähe, auf der Burg Metilstein, hat jetzt ein Hobby-Archäologe illegal Ausgrabungen durchgeführt.
Die Burg Metilstein gehört nicht direkt zur Anlage der Wartburg, steht jedoch in engem historischen Zusammenhang mit ihr. Beide befinden sich in der Nähe von Eisenach auf demselben Höhenzug. Burg Metilstein diente vermutlich als vorgelagerte Sicherungs- oder Beobachtungsanlage diente, die die Wartburg strategisch ergänzte.
Während die Wartburg als Hauptburg eine zentrale Rolle spielte und bis heute weitgehend erhalten ist, handelt es sich bei Metilstein um eine Ruine aus dem Hochmittelalter und eher eine unterstützende Funktion im Verteidigungssystem hatte.
Mann legte Überreste aus dem Hochmittelalter frei
Über einen Zeitraum von mehreren Wochen hat ein Mann eigenständig und ohne behördliche Genehmigung gezielte Grabungen an der mittelalterlichen Burgruine vorgenommen und an verschiedenen Stellen Mauerreste freigelegt. Die Anlage, die vermutlich in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts errichtet wurde und unter Denkmalschutz steht, geriet dadurch in Gefahr, weil die freigelegten Strukturen ungeschützt äußeren Witterungseinflüssen ausgesetzt waren.
Aufgedeckt wurde die unerlaubte Tätigkeit durch einen ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger, der daraufhin die zuständigen Behörden informierte. In der Folge wurden die Polizei sowie das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie eingeschaltet. Der Verantwortliche meldete sich schließlich selbst und gestand die durchgeführten Arbeiten. Ihm wurde auferlegt, die freigelegten Bereiche wieder mit Erde zu bedecken, um weitere Schäden zu verhindern – eine Anweisung, der er nachkam. Fachleute bezeichneten den Vorfall als "sehr, sehr kurios".
Dem Hobby-Archäologen wird keine absichtliche Zerstörung unterstellt. Vielmehr gehen Experten davon aus, dass er die Überreste der Burg sichtbar machen oder gewissermaßen "herrichten" wollte.
Genau darin sehen Fachleute jedoch ein grundlegendes Missverständnis: Archäologische Strukturen sind im Boden häufig besser geschützt als in freigelegtem Zustand, weil sie ohne fachgerechte Sicherung rasch verwittern oder beschädigt werden können.
Der Vorfall macht ein grundlegendes Spannungsfeld im Umgang mit archäologischem Erbe deutlich: Zwischen dem Wunsch nach sichtbaren historischen Zeugnissen und den Anforderungen des Denkmalschutzes bestehen oft gegensätzliche Interessen.
Während Laien in der Freilegung einen Beitrag zur Veranschaulichung von Geschichte sehen, bewerten Fachbehörden solche Eingriffe ohne fachliche Dokumentation und Sicherung als Risiko für den unwiederbringlichen Verlust wissenschaftlich relevanter Informationen.
Obwohl der Fall letztlich ohne bleibende Schäden abgeschlossen werden konnte, prüfen die Behörden weiterhin, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.