Die EU-Regierungen verlängern die Übergangsregeln zur „Chatkontrolle“ bis April 2028. Onlineplattformen dürfen weiter freiwillig nach Kindesmissbrauchsdarstellungen suchen, während der Streit um eine Pflicht läuft.
Am 23. Juli haben die EU-Regierungen die befristete "Chatkontrolle"-Regelung bestätigt. Es gilt bis zum 3. April 2028 und erlaubt Plattformen, freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, kurz CSAM, zu suchen. Der Beschluss fiel im schriftlichen Verfahren: 25 Staaten stimmten zu, einer lehnte ihn ab, einer enthielt sich.
Der Text entspricht der Fassung, die das Europäische Parlament am 9. Juli angenommen hatte. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp und Signal sind davon ausgenommen. Die Entscheidung prägt nun den größeren, weiter ungelösten Konflikt über ein dauerhaftes und möglicherweise verpflichtendes Gesetz zur Chat-Überwachung.
Kommission setzt auf EU-Regelung
Die EU-Kommission hatte ihren Verordnungsvorschlag zur Verhütung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch am 11. Mai 2022 vorgelegt. In Brüssel ist er unter dem Spitznamen "Chatkontrolle 2.0" bekannt.
Die Regeln sollen in der gesamten EU gelten – unabhängig davon, wo ein Unternehmen seinen Sitz hat. Sie würden ein enger gefasstes, befristetes Gesetz aus dem Jahr 2021 ersetzen. Dieses erlaubt Plattformen, freiwillig nach Missbrauchsdarstellungen zu suchen, gestützt auf eine Ausnahmeregelung von den ePrivacy-Vorschriften. Diese wurde mehrfach verlängert und läuft nun bis zum 3. April 2028.
Der Kommissionsvorschlag sieht zudem ein neues EU-Zentrum für sexuellen Kindesmissbrauch vor. Es soll Erkennungstechnologien koordinieren und bestätigte Fälle an Europol sowie an nationale Strafverfolgungsbehörden weiterleiten.
Die Kommission verweist vor allem auf das Ausmaß des Problems. In einem Hintergrundpapier des Europäischen Parlaments ist von mehr als 20,5 Millionen Verdachtsfällen von CSAM allein im Jahr 2024 die Rede. Europol warnt, dass Missbrauchsmaterial zunehmend auf großen Plattformen geteilt werde, weil Täter Verschlüsselung und Anonymität ausnutzten.
Unterstützerinnen und Unterstützer des Vorschlags argumentieren, die bisherigen freiwilligen Meldungen seien zu lückenhaft, um das Problem wirksam zu bekämpfen.
Diese Darstellung stößt jedoch auf Widerstand. Kritikerinnen und Kritiker sehen im Kinderschutz nur einen Vorwand – einen Vorwurf, den Befürworter klar zurückweisen.
"In Teilen des Hauses hieß es, dass immer, wenn wir über den Schutz von Kindern im Netz sprechen, das nur ein vorgeschobener Vorwand sei", sagte Lena Düpont, Europaabgeordnete der EVP, im EVP-Podcast "EU Decoded".
"Ich finde, das kann nicht das einzige Instrument sein, mit dem wir Kinder schützen. Aber es ist eines der wichtigsten, vor allem um die furchtbaren Straftaten zu verfolgen, die mit der sexualisierten Gewalt gegen Kinder im Netz verbunden sind. Wir dürfen uns nicht darüber spalten lassen, wie wir unsere Kinder am besten schützen."
So sollen Anordnungen funktionieren
Statt standardmäßiger Scans sollen Anbieter zunächst das Risiko bewerten, dass ihre Dienste für Missbrauch genutzt werden. Anschließend müssten sie Gegenmaßnahmen einführen.
Stellt eine nationale Behörde danach weiterhin ein erhebliches Risiko fest, könnte sie ein Gericht oder eine unabhängige Stelle ersuchen, eine gezielte, zeitlich befristete und verhältnismäßige "Aufdeckungsanordnung" zu erlassen.
Bekanntes illegales Material ließe sich über sogenanntes Hashing erkennen. Dabei werden digitale Fingerabdrücke bekannter Dateien mit Inhalten abgeglichen. Für neues Material und Gespräche mit Grooming-Inhalten wären dagegen weniger verlässliche KI-gestützte Mustererkennungssysteme nötig, ergänzt durch menschliche Kontrolle.
Die Vorgaben könnten automatische Inhaltserkennung, neue Meldeverfahren und Altersverifikation verlangen. Für verschlüsselte Apps ist besonders das sogenannte Client-Side-Scanning umstritten: Inhalte würden direkt auf dem Gerät geprüft, bevor sie verschlüsselt werden.
Massenüberwachung oder Kinderschutz?
Digitale Bürgerrechtsorganisationen warnen, dass eine angeblich "gezielte" Anordnung faktisch zur Massenüberwachung werde, sobald die Scan-Infrastruktur plattformweit installiert sei.
Auch die europäischen Datenschutzbehörden sehen die Gefahr, dass der Vorschlag zu breiten und wahllosen Kontrollen gewöhnlicher Kommunikation führen könnte. Das widerspreche den Datenschutzgarantien der EU-Grundrechtecharta.
Patrick Breyer, Digitalrechtsaktivist, Jurist und früherer Europaabgeordneter der Grünen/Europäischen Freien Allianz, kritisiert, dass die Politik der Technik zu viel zutraue.
"Sie glauben, eine Hash-Signatur könne genau bestimmen, was legal ist und was nicht", sagte er. "Aber obwohl 90 Prozent der Meldungen auf Hash-Scans beruhen und bekanntes Material betreffen, haben wir diese Woche Zahlen aus Deutschland erhalten, nach denen mehr als 50 Prozent dieser Meldungen strafrechtlich gar nicht relevant sind."
Der Grund sei, dass die Aufnahme eines Bildes in eine Datenbank nicht automatisch bedeute, dass eine Straftat vorliege. Das Material sei möglicherweise nie sauber nach EU-Strafrecht geprüft worden. Zudem sagten Datenbanken nichts über die Absicht hinter einem Bild aus.
"Selbst Hash-Scanning, die am wenigsten unzuverlässige dieser Methoden, produziert sehr viele Fehlalarme und belastet Menschen zu Unrecht", sagte Breyer. Häufig seien Minderjährige betroffen. "Unter Jugendlichen ist es sehr verbreitet, selbst erzeugtes Material mit Freundinnen und Freunden zu teilen oder etwas witzig zu finden – das gehört einfach zum Teenager-Sein."
Kritikerinnen und Kritiker argumentieren, dass das Prüfen von Nachrichten direkt auf dem Gerät die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aushöhle. Organisationen wie die Electronic Frontier Foundation warnen, Client-Side-Scanning schaffe eine dauerhafte Kontrollschicht.
Diese könne später zweckentfremdet oder ausgeweitet werden und gefährde Journalistinnen, Whistleblower und andere schutzbedürftige Gruppen. Dienste wie Signal könnten sich gezwungen sehen, den europäischen Markt zu verlassen.
Hash-Abgleiche erforderten zudem Zugriff auf den Inhalt von Nachrichten. Auf verschlüsselte Daten ließen sie sich nur schwer anwenden, ohne die Kontrolle auf das Endgerät zu verlagern.
Breyer fordert Alternativen
Breyer hält dagegen, dass die Debatte andere Ansätze ausblende.
"Das Europäische Parlament schlägt gezielte Ermittlungen in privaten Kommunikationskanälen vor, aber auch eine proaktive und systematische Suche im offenen Internet und im Darknet nach bekanntem illegalem Material, das dann den Plattformen zur Löschung gemeldet wird", sagte er. "In Großbritannien und Kanada wird dieses Modell bereits erfolgreich eingesetzt, in der EU bisher nicht."
Er verweist außerdem auf mehr Sicherheit durch Design. "Apps sollten Nutzerinnen und Nutzer warnen, bevor sie persönliche Daten wie ihre Telefonnummer teilen – das ist ein typischer Bestandteil von Grooming. Wir wollen Warnungen, bevor jemand Nacktbilder verschickt. All das lässt sich direkt auf dem Gerät umsetzen, ohne den verschlüsselten Inhalt an den Anbieter zu übermitteln."
Breyer betont, dass eine gezielte, richterlich angeordnete Überwachung konkreter Verdächtiger etwas grundlegend anderes sei als das standardmäßige Scannen aller Menschen.
"Eine Überwachung ist gerechtfertigt, wenn eine Person verdächtig ist, wenn ein begründeter Verdacht besteht und ein unabhängiges Gericht bestätigt, dass es zulässig ist, ihre Kommunikation abzufangen", sagte er.
"Aber einfach vorsorglich die gesamte Post aller Menschen zu öffnen, ist beispiellos."
Dieser Unterschied entscheide über akzeptable und inakzeptable Gesetze, so Breyer: "Chatkontrolle bedeutet am Ende Massenüberwachung und wahlloses Scannen aller Chats im großen Stil, ohne jede Zielrichtung. Das lässt sich nie rechtfertigen. Gerichtlich angeordnete, gezielte Ermittlungen kombiniert mit proaktiver Suche und Sicherheit durch Design – das wäre dagegen ein Fortschritt."
"Bestehende Instrumente reichen nicht aus"
Befürworterinnen und Befürworter halten dagegen, dass das aktuelle System auf freiwilligen Scans beruht, die Unternehmen jederzeit einstellen könnten. Dadurch könnten Strafverfolgungsbehörden wichtige Hinweise verlieren.
Europol warnt, eine rechtliche Lücke würde die Zahl der Meldungen an Kinderschutzhotlines und die Polizei deutlich verringern.
Aus Sicht der Befürworter geht es darum, ein improvisiertes System durch EU-weit geltende Regeln mit richterlicher Kontrolle und klaren Grenzen zu ersetzen. Sie räumen zugleich ein, dass ein endgültiges Gesetz stärkere Schutzmechanismen benötigen würde als die ersten Entwürfe.
Selbst viele Kritikerinnen und Kritiker stimmen im Grundsatz zu: Sie befürworten einen konsequenten Schutz von Kindern, sofern sich Ermittlungen gegen konkrete Verdächtige richten und nicht auf eine automatische Durchleuchtung aller Kommunikation hinauslaufen.
Debatte stockt weiter
Die Beratungen über den Vorschlag kommen in den EU-Institutionen seit Langem nur langsam voran. Das Parlament beschloss seine Position im November 2023. Es engte den Anwendungsbereich ein und fügte zusätzliche Sicherungen hinzu, darunter den Versuch, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation von Aufdeckungsanordnungen auszunehmen.
Für viele Abgeordnete bleibt dies ein Kernanliegen. Der Rat fand im November 2025 eine gemeinsame Linie, ist in der Frage aber weiterhin stärker gespalten. Die Trilog-Verhandlungen ziehen sich inzwischen bis ins Jahr 2026.
Auch das befristete Gesetz zur freiwilligen Inhaltskontrolle bleibt umstritten. Die EU hatte die Frist für seine Verlängerung Anfang 2026 zunächst verpasst, sie später jedoch bis April 2028 ausgedehnt.
Zur Unterstützung der Verlängerung schrieb Tomas Tobé, Europaabgeordneter und Vizevorsitzender der EVP-Fraktion, auf X: "Jedes nicht entdeckte Bild von sexuellem Kindesmissbrauch bedeutet ein Opfer, das nie gehört wird, und einen Täter, der nie vor Gericht kommt. Deshalb brauchen wir die Übergangsverordnung, um die inakzeptable Lücke im Rechtsrahmen zu schließen, die wir derzeit haben."
Worum es letztlich geht
"Wir schaffen hier einen Präzedenzfall", sagte Breyer. "Darf jemand einfach vorsorglich in private Räume eindringen und sie überwachen, falls dort etwas Illegales passieren könnte?"
Nach dieser Logik könne man Postdienste verpflichten, alle Sendungen zu öffnen und zu scannen. Ebenso könnte man Geräte in privaten Wohnungen installieren, die überwachen, was dort geschieht.
"Das ist ein sehr gefährlicher Dammbruch", sagte Breyer. Er sieht vor allem Opfer, Whistleblower und Kinder als diejenigen, die am meisten verlieren würden, wenn geschützte Räume verschwinden.
"Jedes Recht, jede Freiheit wird von einigen missbraucht", sagte er. "Wir müssen aber auf den Gesamtnutzen schauen. Ich bin überzeugt, dass der Nutzen geschützter Räume und Rechte deutlich überwiegt – und dass wir viel mehr gewinnen, als wir durch ihren Missbrauch verlieren."