Ein neues Smartphone-Display für 400 Euro, eine Staubsauger-Batterie für 281 Euro: Obwohl das EU-Recht auf Reparatur seit diesem Sommer vollständig gilt, bleibt Reparieren für viele Verbraucher zu teuer.
Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur gilt seit dem 31. Juli 2026 vollständig. Doch die Kluft zwischen den Versprechen des Gesetzes und der Realität für Verbraucher bleibt bestehen.
Ersatzteile überschreiten häufig den Preis, ab dem sich die Reparatur eines defekten Haushaltsgeräts noch lohnt. Selbst wenn ein Teil günstig ist, können die Kosten für den Einbau höher liegen als der Wert des Geräts.
Ersatzteile ohne klaren Preis
Schon vor der Preisfrage steht die Verfügbarkeit, und hier fällt die Bilanz durchwachsen aus. Eine gemeinsame Überprüfung des offiziellen EU-Produktregisters durch die Koalition Right to Repair Europe und iFixit analysierte mehr als 7.000 Einträge und kam zu dem Ergebnis, dass die Einhaltung der Vorgaben katastrophal ist.
Bei 80 Prozent der Smartphone-Einträge fehlten brauchbare Reparaturanleitungen oder Preisangaben für Ersatzteile. Fast die Hälfte bot überhaupt keine Informationen. Auch rund die Hälfte der geprüften Wäschetrockner-Modelle erfüllte die Anforderungen nicht. Einige Hersteller verwiesen Kunden auf Plattformen wie Temu oder AliExpress statt auf offizielle Ersatzteilkanäle, während acht Prozent lediglich den Hinweis „see manual" vermerkten.
Eine Marktprüfung des Verbraucherverbands BEUC im Juni 2026 zu offiziellen Ersatzteilpreisen für Smartphones und Akkustaubsauger in sechs EU-Staaten zeigte extreme Ausreißer. Die teuerste Staubsaugerbatterie kostete 281 Euro, also 56 Prozent des ursprünglichen Gerätepreises. Das teuerste Einzelersatzteil lag bei 240 Euro oder 37 Prozent des Produktpreises. Bildschirme von Spitzen-Smartphones überschritten 400 Euro, etwa 30 Prozent des Verkaufspreises, noch ohne Arbeitslohn oder Versandkosten.
BEUC verweist auf ein Beispiel aus einer Studie der französischen Umweltagentur ADEME aus dem Jahr 2025. Demnach entscheiden sich Menschen in der Regel nur dann für eine Reparatur, wenn die Gesamtkosten höchstens 20 bis 30 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises betragen. Wird diese Schwelle überschritten, greifen die meisten lieber zu einem Neugerät.
Reparaturservice bleibt teuer
Den größten Teil der Rechnung machen meist die Arbeitskosten aus, nicht die Teile. EU-Forschungen zu Kaffeemaschinen ergaben durchschnittliche Reparaturkosten von 83 Euro, davon entfielen 68 Euro auf die Arbeitszeit und nur 15 Euro auf das Ersatzteil. Laut der Verbraucherbedingungen-Umfrage 2025 gaben 61 Prozent derjenigen, die direkt nach Ablauf der Garantie auf eine Reparatur verzichteten, den zu hohen Preis als Hauptgrund an.
Für kleine Haushaltsgeräte sieht Alex Bunodiere, Doktorand in der Forschungsgruppe Life Cycle Engineering der KU Leuven, die gleiche Rechnung. In Belgien liegt die Mindestpauschale eines Reparaturdienstes bei rund 100 Euro, während der Medianpreis für ein kleines Gerät etwa 160 Euro beträgt. „Wer gibt bei einem Kaufpreis von 160 Euro noch 100 Euro für die Reparatur aus?", fragt er. „Das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Reparaturkosten ist weiterhin zu hoch." Seine Untersuchungen zeigen, dass in Frankreich nur 17 Prozent der kleinen Haushaltsgeräte repariert werden, obwohl ein nationaler Reparaturbonus größere Arbeiten um bis zu 60 Euro verbilligt.
Beide Experten widersprechen der Vorstellung, dass vor allem die Suche nach einer Werkstatt die Branche ausbremst. Genau diese Lücke soll die Reparatur-Vermittlungsplattform der EU schließen, die jedoch erst für die Jahre 2027 bis 2028 geplant ist. „Ich sehe den Zugang zur Reparatur nicht als Hauptengpass", sagt Bunodiere. „Es ist ein Engpass, aber für mich ist der Preis das entscheidende Hindernis."
Auch René Repasi, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für das Dossier, hält die Plattform für „hilfreich, aber nicht notwendig, damit das Recht auf Reparatur funktioniert". In Städten finde eine einfache Internetsuche meist eine Werkstatt in der Nähe, räumt er ein. In ländlichen Regionen werde das allerdings schwieriger.
Gesetz ohne klare Preisgrenzen
Die Richtlinie schreibt vor, dass Ersatzteile und Reparaturdienste zu einem „angemessenen" Preis verfügbar sein müssen. Was „angemessen" bedeutet, bleibt jedoch unklar. Es gibt weder eine Formel noch eine Obergrenze oder einen verbindlichen Maßstab. Diese Grauzone öffnet nach Ansicht von Repasi Missbrauch Tür und Tor. Ein Plastikteil, dessen Herstellung „zehn Cent" koste und das für 350 Euro verkauft werde, sei „offensichtlich nicht angemessen". Ohne eine rechtliche Definition könnten einige rücksichtslose Hersteller weiterhin darauf setzen, dass Verbraucher nicht wissen, wie sie sich dagegen wehren können.
Auch die Durchsetzung verläuft sehr unterschiedlich. Nur wenige Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bis zur Frist am 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt. Wo diese Umsetzung fehlt, können sich Verbraucher nicht direkt gegenüber den Herstellern auf das Gesetz berufen, sondern nur Schadensersatz vom eigenen Staat verlangen. Das führe, so Repasi, zu „unterschiedlicher Qualität von Rechten, je nachdem, in welchem Land die Menschen leben".
Wie Hersteller zum Neukauf lenken
Hersteller verdienen nach Einschätzung von Bunodiere in der Regel mehr an einem Neukauf als an einer Reparatur. Sie seien daher „stärker motiviert, neue Produkte zu verkaufen, statt bestehende zu reparieren". Die Ausnahmeregelung der Richtlinie für geistiges Eigentum ermöglicht es Unternehmen zudem weiterhin, kompatible oder Drittanbieter-Ersatzteile unter Verweis auf Patente zu begrenzen.
Software zur sogenannten „Teile-Kopplung" kann dazu führen, dass ein ausgetauschtes Bauteil erst funktioniert, wenn der Hersteller es aus der Ferne freischaltet. Die von den Unternehmen selbst vergebenen Reparierbarkeitswerte werden von Behörden bislang kaum überprüft.
Verbraucherschutzorganisationen wie Right to Repair Europe schlagen vor, den Preis des teuersten Ersatzteils auf 15 bis 20 Prozent des Verkaufspreises eines Produkts zu begrenzen. Das französische Haltbarkeitslabel LONGTIME verpflichtet Hersteller wie Fairphone und Whirlpool bereits freiwillig zu einer Obergrenze, meist bei 25 Prozent. Das zeigt, dass sich das Konzept wirtschaftlich umsetzen lässt. Solange es jedoch keinen vergleichbaren Rahmen im EU-Recht gibt, wird „angemessen" nach Einschätzung beider Experten weiterhin das bedeuten, was ein Hersteller gerade noch rechtfertigen kann.