EU-Staaten verlängern bis 2028 Übergangsregeln, mit denen Plattformen freiwillig Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs melden. Umstritten bleibt ein dauerhaftes Chatkontroll-Gesetz, das die Zukunft privater Nachrichten in Europa prägen könnte. Mehr Informationen im Video.
Die Europäische Kommission brachte die sogenannte "Chatkontrolle" erstmals 2021 ins Spiel. Sie erlaubt Plattformen, auf Grundlage einer Übergangsregelung nach bekanntem Missbrauchsmaterial zu suchen. Diese Regelung stand in diesem Jahr kurz vor dem Aus.
Die Rechtsgrundlage lief am dritten April aus. Im März lehnte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europaparlaments sie ab. Dennoch überstand sie eine beschleunigte Abstimmung am neunten Juli, weil ein Antrag auf Ablehnung knapp an der erforderlichen Mehrheit scheiterte. Die Übergangsregel gilt nun bis April 2028 weiter.
Im Mittelpunkt steht jedoch das geplante Dauerrecht "Chatkontrolle 2.0". Es sieht verpflichtende Risikoanalysen, Anordnungen zur Aufdeckung sowie das Durchleuchten von Nachrichten vor. In frühen Entwürfen waren auch verschlüsselte Nachrichten ausdrücklich erwähnt. Seit Dezember 2025 verhandeln Parlament, Rat und Kommission darüber, bisher ohne Einigung. Die fünfte Verhandlungsrunde am 29. Juni endete mit einer Blockade beim Thema verpflichtende Scans. Vor September kommen die Unterhändler nicht wieder zusammen.
Befürworter verweisen auf Zahlen von Europol: Die Behörde registrierte 2024 mehr als 20 Millionen Verdachtsmeldungen auf Missbrauch. Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen entgegnen, ein Durchleuchten von Nachrichten vor der Verschlüsselung untergrabe die Verschlüsselung selbst und eröffne massenhaftes Fehlverdächtigen. Der Messengerdienst Signal erklärte, man ziehe sich lieber aus der EU zurück, als solche Vorgaben zu erfüllen.