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EU-Kommission: Instagram und Facebook machen Nutzer süchtig

ARCHIV: Auf diesem Foto sind in New York am 5. Oktober 2021 die Logos der Handy-Apps Facebook und Instagram zu sehen.
ARCHIV: Auf diesem Foto sind in New York am fünften Oktober 2021 von links die App-Logos von Facebook und Instagram zu sehen. Copyright  AP Photo
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Von Una Hajdari
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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EU-Kommission rügt Meta: Endlosscrollen und Autoplay auf Instagram und Facebook gefährden die psychische Gesundheit der Nutzer, besonders von Kindern.

Die EU-Kommission kommt in einer vorläufigen Bewertung zu dem Schluss, dass Meta mit dem suchterzeugenden Design von Instagram und Facebook gegen den Digital Services Act (DSA), das EU-Gesetz über digitale Dienste, verstößt. Dem Konzern droht damit eine Geldbuße in Milliardenhöhe.

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Im Mittelpunkt der am Freitag veröffentlichten Einschätzung stehen Funktionen wie endloses Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und stark personalisierte Empfehlungsalgorithmen. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörden versetzen diese Werkzeuge Nutzer in einen „Autopilot-Modus“ und fördern zwanghaftes Nutzungsverhalten.

„Der Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit der Europäerinnen und Europäer muss für soziale Medien oberste Priorität haben“, erklärte Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, in einer Mitteilung.

„Der Digital Services Act schafft einen klaren Rahmen, um Plattformen für das suchterzeugende Design und die Folgen ihrer Dienste zur Verantwortung zu ziehen. Wir setzen dieses Gesetz in Europa mit voller Konsequenz durch“, hieß es weiter.

Die im Mai 2024 gestartete Untersuchung der Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass Meta die Risiken seiner Plattformen für das körperliche und psychische Wohlbefinden der Nutzer nicht ausreichend bewertet hat. Besonders betroffen sind Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene.

Die Ermittler stellten fest, dass das Unternehmen Daten darüber ignoriert hat, wie viel Zeit Jugendliche nachts auf Instagram und Facebook verbringen. Auch die Optimierung von Formaten wie Reels und Stories hin zu maximaler Nutzung könne zu exzessivem oder zwanghaftem Gebrauch führen.

Auch die vorhandenen Schutzmechanismen von Meta gelten der Kommission als unzureichend. Zeitmanagement-Werkzeuge, auch jene, die für Jugendliche standardmäßig eingeschaltet sind, lassen sich leicht umgehen und senken die Nutzungsdauer nach Ansicht der Behörde nicht spürbar.

Die Elternkontrollen funktionieren demnach nur für Mütter und Väter, die genug technisches Wissen und Zeit haben, um sich durch die Einstellungen zu arbeiten. Diese Annahme schmälert aus Sicht der Aufseher den Nutzen der Funktionen.

Meta-Plattformen: Kommission verlangt weitere Designänderungen

Die Kommission fordert Meta auf, beide Plattformen grundlegend umzubauen. Funktionen wie Autoplay und endloses Scrollen sollen standardmäßig abgeschaltet werden. Zudem verlangt Brüssel wirksame Pausen bei der Bildschirmzeit und Empfehlungssysteme, die weniger stark auf maximale Interaktion ausgerichtet sind.

Die vorläufigen Ergebnisse greifen einer endgültigen Entscheidung nicht vor. Meta kann die Ermittlungsakten der Kommission nun einsehen und schriftlich Stellung nehmen, bevor Brüssel einen förmlichen Gesetzesverstoß feststellt.

Werden die Vorwürfe am Ende bestätigt, droht Meta eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Auf Grundlage des Unternehmensumsatzes 2025 von knapp 201 Milliarden Dollar könnte das mehr als zwölf Milliarden Dollar, rund elf Milliarden Euro, bedeuten.

Es ist der jüngste Schritt in einer ganzen Reihe von DSA-Verfahren gegen große Onlineplattformen.

Die ersten beiden Geldbußen nach dem Gesetz trafen im Dezember Elon Musks Plattform X mit 120 Millionen Euro und im Mai den chinesischen Onlinehändler Temu mit 200 Millionen Euro.

Parallel dazu läuft eine eigene Untersuchung zu den Alterskontrollen von Meta für unter 13-Jährige, zu der die Kommission bereits im April vorläufige Schlussfolgerungen verabschiedet hat.

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